Gemäß § 6 der Verordnung über die Werkschule sind die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einzureichen.
Die Bearbeitungsdauer variiert von Werkschule zu Werkschule. Bitte informieren Sie sich direkt bei der gewünschten Werkschule über den Bearbeitungstand.
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Weiterführende Informationen - Werkschulbroschüre
Aktualisiert am 17.10.2025