Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

  • Sorgeerklärungen abgegeben werden.
  • Aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist.
  • Das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.

Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

Die Mutter muss dafür folgende Angaben zum Kind machen:

  • Geburtsdatum des Kindes
  • Geburtsort des Kindes
  • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

Voraussetzungen

  • Wenn es keine Einträge gibt, kann eine schriftliche Auskunft erstellt werden (sogenannte "Negativbescheinigung"). 
  • Gegebenenfalls kann das Jugendamt auch darüber Auskunft erteilen, welche Einträge vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Identifikationsnachweis

    Personalausweis oder Reisepass

    Im schriftlichen Verfahren ist eine Kopie ausreichend.