Wenn Sie während Ihres Studiums BAföG-Unterstützung bekommen haben, müssen Sie den Darlehensanteil zurückzahlen.

Wenn Sie studieren, erhalten Sie Ihr BAföG grundsätzlich nur zur Hälfte als Zuschuss. Die andere Hälfte wird als zinsloses Darlehen gezahlt, das Sie zurückzahlen müssen. Die Aufforderung vom Bundesverwaltungsamt dafür bekommen Sie etwa 4,5 Jahre nach Ablauf der Regelstudienzeit.

Egal wie hoch Ihr BAföG-Darlehen ist, Sie müssen höchstens EUR 10.000 zurückzahlen. Für diejenigen, die erstmals ab dem 01.08.2019 oder später BAföG-Förderung erhalten haben, müssen maximal 77 Monatsraten zu jeweils EUR 130,00 zurückgezahlt werden (insgesamt also höchstens EUR 10.010; einkommensabhängig auf Antrag herabgesetzte Rückzahlungsraten zählen dabei als volle Monatsraten, der Tilgungsgesamtbetrag kann dann also auch niedriger sein, selbst wenn insgesamt mehr als EUR 10.010 als Darlehen ausgezahlt wurden).  

Wenn Sie vor Beginn der Rückzahlungsfrist mindestens EUR 500,00 zahlen wollen, können Sie einen Nachlass erhalten und müssen weniger zurückzahlen. Den größtmöglichen Nachlass erhalten Sie, wenn Sie die volle Summe auf einen Schlag vor Beginn der Rückzahlungsfrist bezahlen. 

Sie müssen auf das BAföG-Darlehen grundsätzlich keine Zinsen zahlen und haben für die Rückzahlung bis zu 20 Jahre Zeit.

  • Die Höhe der monatlichen Rückzahlungsrate beträgt EUR 130.

Die Raten werden alle 3 Monate in Höhe von EUR 390 gezahlt. Bei geringem Einkommen können Sie einen Aufschub von der Rückzahlungspflicht Ihres BAföG-Darlehens oder die Zahlung niedrigerer Raten beantragen („einkommensabhängige Rückzahlung“). Wenn Sie eine Rate über 45 Tagen zu spät zahlen, fallen Mahngebühren und Zinsen an.  

Nach Ablauf des Rückzahlungszeitraumes von 20 Jahren prüft das Bundesverwaltungsamt automatisch, ob Ihnen die restliche Darlehensschuld erlassen werden kann. Sie können von der Restschuld befreit werden, wenn Sie 

  • erstmalig ab dem 01.08.2019 BAföG-Förderung mit Darlehensanteil erhalten haben,
  • finanziell nicht in der Lage waren, das BAföG-Darlehen vollständig zurückzuzahlen und 
  • im gesamten Rückzahlungszeitraum Ihren Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachgekommen sind.

Voraussetzungen

  • Sie haben während Ihres Studiums BAföG mit Darlehensanteil bekommen
  • Sie haben nicht ausschließlich ein verzinsliches BAföG-Bankdarlehen erhalten, wie es bis zum 31.07.2019 zum Beispiel für die Studienabschlusshilfe gewährt wurde

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Es sind in der Regel keine Unterlagen erforderlich.