Ausbildungsförderung Änderung Personendaten bekanntgeben
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.
Lebenslage(n):
Wenn Sie BAföG erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen an Ihrer Person dem BVA bekannt geben.
Wenn Sie während Ihres Studiums BAföG-Unterstützung bekommen haben, müssen Sie den Darlehensanteil zurückzahlen.
Wenn der Kooperationserlass abgelehnt wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Härtefallerlass Ihres Darlehens stellen.
Sie können Ihre BAföG-Schuld verringern, indem Sie das Darlehen vorzeitig zurückzahlen.
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Aktualisiert am 10.11.2025