Wenn Sie Fragen zur senatorischen Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration oder allgemeine Probleme mit dieser Stelle haben, sind die Bürgerbeauftragten die passende Anlaufstelle.

Für die senatorische Dienststelle der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration gibt es Bürgerbeauftragte, an die Bürger:innen sich wenden können, wenn

  • Sie allgemeine Probleme mit der Stelle haben, also beispielsweise Beschwerden und Kritik anbringen möchten.
  • Sie allgemeine Hilfestellung zum Umgang mit der Stelle benötigen.

Die Bürgerbeauftragten sind für die Bearbeitung von Fachverfahren und Widersprüchen nicht zuständig. Bürger:innen, die konkrete Auskünfte zu laufenden Verfahren benötigen, müssen sich an die zuständigen Sachbearbeiter:innen wenden.

Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen, um mit den Bürgerbeauftragten in Kontakt zu treten. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Bürgerbeauftragten nur für allgemeine Fragestellungen zuständig sind. Sie können keine Auskünfte zu laufenden Verfahren geben oder Entscheidungen zu diesen treffen.