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Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnissen

  • Register und Kataster

Wichtiger Hinweis: 

Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt aber nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab sofort benötigen Sie keinen Termin für dieses Anliegen in den BürgerServiceCentern Mitte, Nord und Stresemannstrasse. Sie können dieses am Kurzanliegen-Schalter erledigen. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Öffnungszeiten der Kurzanliegen-Schalter in den verschiedenen BürgerServiceCentern.

  • Basisinformationen

    Die Beglaubigung von Arbeits- bzw. Ausbildungszeugnisse ist zweckgebunden. Im Zweifel wird geprüft, ob eine Beglaubigung nach den einschlägigen Bestimmungen vorgenommen werden darf.

    Zum Zweck für berufliche Zwecke dürfen folgende Dokumente beglaubigt werden.

    • Arbeitszeugnisse, zum Beispiel über Referendarzeit, 2. Ausbildung
    • Ausbildungszeugnisse (zum Beispiel VHS, Fortbildungsakademien und Ähnliches)
  • Ablauf

    Weitere Hinweise

    • Kopien von Originalunterlagen dürfen mitgebracht werden.

    Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88664.

  • Benötigte Unterlagen

    • Vorlage des Originaldokuments
      • Das Original muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
    • Gegebenenfalls Kopien
      • Mitgebrachte Kopien müssen das gesamte Originaldokument wiedergeben
      • Ein mehrseitiges Dokument darf nicht doppelseitig kopiert sein
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    2,10 EUR 1. - 5. Seite
    0,42 EUR ab der 6. Seite
    0,75 EUR pro Kopie

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 05.03.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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