Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals.

Diese Dienstleistung wird ausschließlich in kommunaler Zuständigkeit angeboten. Ihr Anliegen kann daher nur bearbeitet werden, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Ab dem 21.02.2024 benötigen Sie für dieses Anliegen im BürgerServiceCenter Mitte und im BürgerServiceCenter-Nord keinen Termin. Sie können dieses Anliegen ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten der Express-Schalter (Bitte beachten Sie unterschiedlichen Öffnungszeiten im BSC-Mitte und im BSC-Nord) erledigen.  

Wichtig: Im BürgerServiceCenter Stresemannstraße benötigen Sie weiterhin einen Termin für dieses Anliegen

Das Bürgeramt beglaubigt Kopien, wenn

  • das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
  • die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.

Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden dürfen:

  • Abschriften aus amtlichen Registern
  • Testamente
  • Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
  • Gerichtsurteile
  • Vereins- und Handelsregisterauszüge
  • eidesstattliche Versicherungen
  • Generalvollmachten
  • Schriftstücke, die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden

Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Kopien von Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.) dürfen ebenfalls vom Bürgeramt nicht beglaubigt werden. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat. 
Hinweise
Es gibt Schulen, die eine Beglaubigung von dort ausgestellten Zeugnissen  kostenfrei bzw. kostengünstiger vornehmen. Dieses ist jedoch beim Schulsekretariat direkt zu erfragen.
Zur Fertigung von Kopien stehen Ihnen in den BürgerServiceCentern Münzkopierer zur Verfügung.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Original
  • Personalausweis/Reisepass

    Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.