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Beistandschaft beenden Geburt

Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.

  • Basisinformationen

    Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.

    Sie können die Beistandschaft auch nur teilweise beenden. Schreiben Sie in diesem Fall, für welchen Zweck Sie die Beistandschaft für ihr Kind behalten wollen.  

    Die Beistandschaft endet automatisch wenn die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn: 

    • beide Eltern die gemeinsame Sorge übernommen haben und das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt,
    • das Kind volljährig ist,
    • der alleinerziehende Elternteil und das Kind ins Ausland ziehen (Wohnsitz im Ausland),
    • die Beistandschaft ihren Zweck erfüllt hat, zum Beispiel wurde die Vaterschaft festgestellt.

    Voraussetzungen

    Sie haben eine Beistandschaft beantragt.

  • Ablauf

    Sie können die Beendigung der Beistandschaft dem zuständigen Sozialzentrum schriftlich mitteilen.

    Weitere Hinweise

    Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

    • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
    • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
    • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und sie als Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt. Das ist die sogenannte Negativbescheinigung.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    • Beistandschaft-Online
      Der Onlinedienst „Beistandschaft“ ermöglicht die digitale Antragstellung, die weitere flexible Bearbeitung des Antrages sowie das nachträgliche Hochladen weiterer Dokumente. Darüber hinaus können Bürger:innen einen Beratungstermin mit ihrem zuständigen Jugendamt vereinbaren. Ein neues Feature dieses Online-Dienstes ist die Beendigung der Beistandschaft. So können nicht mehr benötigte Beistandschaften bequem online beendet werden.

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Frist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.11.2025

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