Sie haben einen Beistand vom Amt für Soziale Dienste zur Klärung von Unterhaltsfragen und/oder von Vaterschaftsfragen? Sie brauchen den Beistand nicht mehr und möchten die Beistandschaft beenden? Hier erfahren Sie wie das geht.
Der Elternteil, der die Beistandschaft beantragt hat, kann diese jederzeit beenden. Dazu genügt eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Jugendamt.
Sie können die Beistandschaft auch nur teilweise beenden. Schreiben Sie in diesem Fall, für welchen Zweck Sie die Beistandschaft für ihr Kind behalten wollen.
Die Beistandschaft endet automatisch wenn die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
Sie haben eine Beistandschaft beantragt.
Sie können die Beendigung der Beistandschaft dem zuständigen Sozialzentrum schriftlich mitteilen.
Das Jugendamt macht außerdem folgendes:
Beistandschaft-Online
Der Onlinedienst „Beistandschaft“ ermöglicht die digitale Antragstellung, die weitere flexible Bearbeitung des Antrages sowie das nachträgliche Hochladen weiterer Dokumente. Darüber hinaus können Bürger:innen einen Beratungstermin mit ihrem zuständigen Jugendamt vereinbaren. Ein neues Feature dieses Online-Dienstes ist die Beendigung der Beistandschaft. So können nicht mehr benötigte Beistandschaften bequem online beendet werden.
gebührenfrei
Es gibt keine Frist.
Die Beistandschaft endet, sobald Sie dies schriftlich gegenüber dem Jugendamt mitteilen.
Aktualisiert am 12.11.2025