Sie möchten sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren und Auftragsbekanntmachungen einsehen? Das können Sie über den Datenservice „Öffentlicher Einkauf“ machen.

Wenn Sie sich über eine bevorstehende Auftragsvergabe informieren möchten, können Sie die Auftragsbekanntmachungen einsehen.

Die Auftragsbekanntmachung ist, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, der Beginn eines formellen Vergabeverfahrens. Auftragsbekanntmachungen sind öffentlich zugängliche Informationen über Vergabeverfahren. Mit einer Auftragsbekanntmachung teilt der öffentliche Auftraggeber seine Absicht mit, einen öffentlichen Auftrag zu vergeben oder eine Rahmenvereinbarung abzuschließen. 

Öffentliche Auftraggeber sind, sofern dies rechtlich vorgesehen ist, verpflichtet, die Durchführung eines Vergabeverfahrens öffentlich bekannt zu machen. Ausnahmen von der Bekanntmachungspflicht sind ebenfalls in Rechtsvorschriften geregelt

Nationale und europaweite Vergabeverfahren unterscheiden sich hinsichtlich der Auftragsbekanntmachung sowohl im Hinblick auf die Form der Auftragsbekanntmachung als auch hinsichtlich des Inhalts der Bekanntmachung.

Ziel der Auftragsbekanntmachung ist es, dass eine möglichst große Zahl von potenziellen Bewerbern und Bietern Kenntnis über bevorstehende öffentliche Aufträge erlangen und sich am Verfahren beteiligen.

Auftragsbekanntmachungen können Sie in Internetportalen, amtlichen Veröffentlichungsblättern und im Einzelfall auch durch Fach- oder Tageszeitungen einsehen. 

Sie können den Datenservice Öffentlicher Einkauf nutzen, um alle Auftragsbekanntmachungen einzusehen. Der Datenservice ist der frei zugängliche zentrale Ort, um Auftragsbekanntmachungen zu finden, die von anderen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen regelmäßig zugeliefert werden. Unternehmen und an Vergabethemen Interessierte können so erstmalig an einer zentralen Stelle frei zugänglich alle für sie relevanten Auftragsbekanntmachungen finden.

Mit Nutzung des in der jeweiligen Auftragsbekanntmachung vorhandenen Links zu der ausschreibenden Vergabeplattform können Sie dort alle weiteren teilnahmerelevanten Aktionen durchführen.

Voraussetzungen

  • Keine
  • Optional: Für den Datenservice Öffentlicher Einkauf - ELSTER-Unternehmenskonto für die Nutzung von Komfortfunktionen wie z.B. das Speichern von Suchfiltern oder die Weiterleitung gefundener Bekanntmachungen.