Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Wohngeld können Sie mit den erforderlichen Nachweisen beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr – Referat Wohngeld – beantragen.

Neben den Besuchszeiten bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in ist noch eine allgemeine Auskunftsstelle eingerichtet.

Die allgemeine Auskunftsstelle für Erstanträge finden Sie am Willy-Brandt-Platz 3, 28215 Bremen.

Die unterschiedlichen Öffnungszeiten sind oben aufgeführt.

Weitergehende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie außerdem auf der Homepage.

  • +49 421 361 99447
    Unter dieser Nummer können Sie einen Termin vereinbaren.