Die Zentralstelle ist beim Landesbehindertenbeauftragten der Freien Hansestadt Bremen angesiedelt und hat die Aufgabe der Durchsetzung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit in der Freien Hansestadt Bremen. Grundlage hierfür bildet Abschnitt 3 im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG).
Die Zentralstelle vertritt die Interessen von behinderten Menschen und nimmt Hinweise über fehlende digitale Barrierefreiheit nach erfolgloser Auseinandersetzung mit der betroffenen öffentlichen Stelle entgegen.
Haben Sie Probleme damit, digitale Angebote einer öffentlichen Stelle der Freien Hansestadt Bremen zu nutzen bzw. stoßen Sie auf technische Barrieren?
Haben Sie den Anbieter in Kenntnis gesetzt und keine oder nur unbefriedigende Antworten erhalten? Dann können Sie sich an die Zentralstelle für…
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.