Wettbüros
Grundvoraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis zum Vermitteln von Sportwetten in einer Wettvermittlungsstelle (Wettbüro) ist, dass der Veranstalter der Sportwetten eine Konzession gemäß §§ 4a bis 4e, § 10a Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) hat.