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Ordnungsamt | Abteilung 2 - Ordnungswidrigkeiten

Bezahlmöglichkeiten

Buß- und Verwarngelder können nur mittels Überweisung gezahlt werden. Barzahlungen sind grundsätzlich nicht möglich. Bitte geben Sie immer das jeweilige Kassenzeichen an!

Deutsche Bundesbank

IBAN: DE18 2500 0000 0025 1015 01

BIC: MARKDEF1250

  • Öffnungszeiten
    Ab dem 01.04.2022 ist eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich.
  • Allgemeine Informationen

    Telefonisch erreichen Sie uns unter der angegebenen Telefonnummer oder der im Schreiben genannten Rufnummer. Anschreiben können Sie uns unter unserer Hausanschrift oder per E-Mail. Wir bitten zu beachten, dass die Einlegung von Rechtsmitteln (zum Beispiel Einsprüche, Anträge auf gerichtliche Entscheidung) per E-Mail unzulässig ist.

    Bußgeldstelle

    Wir sind Ihr Ansprechpartner bei allen Ordnungswidrigkeiten nach dem Ortsgesetz über öffentliche Ordnung, wie zum Beispiel Urinieren, Hundehaltung, aggressives Betteln, Grillen in der Öffentlichkeit, Straßenmusikanten, Jugendschutz, Osterfeuer, Waffendelikte, Lärmbelästigung im privaten Bereich, Sondernutzungen und Sommerfällverbot.
    Hierbei handelt es sich allerdings ausschließlich um die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten in Form von Bußgeldern.

    Fahrverbote

    Zur Vollstreckung des Fahrverbotes kann der Führerschein unter Angabe des Aktenzeichens per Post der Bußgeldstelle zugesendet oder alternativ ebenfalls unter Angabe des Aktenzeichens in den vorhandenen Hausbriefkasten eingeworfen werden.

    Der Führerschein wird Ihnen unaufgefordert rechtzeitig zum Ablauf der Fahrverbotsfrist zurückgesendet.

    Verkehrsordnungswidrigkeiten 

    Die Referate für Verkehrsordnungswidrigkeiten sind Ihr Ansprechpartner bei Verwarngeldern und Bußgeldern durch Verstöße im ruhenden oder fließenden Straßenverkehr.

    Die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder, die Bepunktung im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und die Verhängung von Fahrverboten ist im Bußgeldkatatog festgesetzt.

    Der Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten teilt sich in 2 Referate.

    Das Referat 21 ist zuständig für:

    • Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette
    • geringfügige Geschwindigkeitsverstöße
    • Parkverstöße
    • Bagatellunfälle
    • Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrerinnen und Radfahrern

    Das Referat 22 ist zuständig für:

    • Alkohol am Steuer
    • Fahren unter Drogeneinfluss
    • erhebliche Geschwindigkeitsverstöße
    • Nichteinhaltung des Mindestabstands
    • Rotlichtverstöße
    • Telefonieren mit dem Handy am Steuer
    • Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten von Fußgängerinnen und Fußgängern/Radfahrerinnen und Radfahrern
  • Übergeordnete Dienststelle

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Aktualisiert am 10.11.2025

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