Erhöhungsantrag für Wohngeld stellen
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
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Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens; es wird jedoch nur auf Antrag geleistet. Wohngeld gibt es in Form von Mietzuschuss und Lastenzuschuss. Wohngeld können Sie mit den erforderlichen Nachweisen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung – Referat Wohngeld – beantragen.
Neben den Besuchszeiten bei Ihrer/Ihrem Sachbearbeiter/in ist noch eine allgemeine Auskunftsstelle eingerichtet.
Die allgemeine Auskunftsstelle für Erstanträge finden Sie am Willy-Brandt-Platz 3, 28215 Bremen.
Die unterschiedlichen Öffnungszeiten sind oben aufgeführt.
Weitergehende Informationen zum Wohngeld erhalten Sie außerdem auf der Homepage.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Umständen einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Weiterleistung stellen.
Wenn Sie bereits Wohngeld erhalten, müssen Sie bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse mitteilen.
Verfügen Sie nur über ein geringes Einkommen, können Sie zur Entlastung Ihrer Wohnkosten Wohngeld beantragen.
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Aktualisiert am 11.11.2025