Der Einrichtungsträger Convivo hat Insolvenz angemeldet. Informationen zu den wichtigsten Fragestellungen finden Sie unter den FAQs unten auf dieser Seite.
Muss ich/ müssen meine Angehörigen jetzt umziehen? Werden Häuser geschlossen?
Der Insolvenzverwalter wird jetzt tätig und wird alles daransetzen, dass die Häuser weitergeführt werden können.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Wenn Sie Fragen haben, wie es mit Ihrer Einrichtung / mit der Einrichtung Ihrer Angehörigen weitergeht, wird Ihnen die Leitung vor Ort Auskunft geben können. Allerdings ist das Insolvenzverfahren gerade erst angelaufen (Dienstag, 24. Januar 2023), geben Sie den Einrichtungen dem Insolvenzverwalter und der Einrichtung bitte etwas Zeit. Niemand muss Sorge haben, dass er/sie nicht mehr gepflegt wird.
Kommen bei einem Umzug höhere Eigenanteile auf mich/ auf die Bewohner:innen zu?
Das Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, die Häuser zu erhalten, eventuell unter einem anderen Träger. Falls doch ein Umzug erforderlich werden sollte, müssen die Selbstkosten mit der neuen Einrichtung vereinbart werden. Einige sind günstiger als die Convivo-Häuser, andere sind teurer.
Wo kann ich mich dazu beschweren?
Über konkrete Mängel in der Pflege kann man sich bei der WBA beschweren
wenn Kritik am Pflegesystem insgesamt geübt wird, wären die Parteien und Abgeordnete die Ansprechpartner.
Ist eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit "Convivo" möglich?
Sämtliche Gesellschaften der Convivo-Unternehmensgruppe werden derzeit im Verlauf des Insolvenzantragsverfahrens fortgeführt. Die Versorgung sämtlicher Bewohner und Kunden ist sichergestellt und die bekannten Ansprechpartner stehen nach wie vor zur Verfügung. Auch im Insolvenzantragsverfahren sind vor dem Hintergrund der umfänglichen Fortführung der Convivo-Unternehmensgruppe daher Kündigungsfristen für laufende Verträge zu berücksichtigen. Ein Abweichen von vereinbarten Kündigungsfristen ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.