Elterngeldähnliche Leistung bei Aufnahme eines Kindes in Vollzeitpflege als Pflegeperson beantragen
Wenn Sie als Pflegeperson in der Stadtgemeinde Bremen ein Kind (nicht älter als 3 Jahre) aufnehmen und Elternzeit nehmen, können Sie für einen Teil des wegfallenden Einkommens einen Ausgleich beantragen.