Fällung und Rückschnitt von Bäumen und Gebüschen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres
Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?
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Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder beschneiden, der nach der Baumschutzverordnung geschützt ist?
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Aktualisiert am 10.11.2025