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Fällung und Rückschnitt von Bäumen und Gebüschen in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres Bauen und Wohnen Umwelt und Klima

Sie wollen auf Ihrem Grundstück einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden?

  • Basisinformationen

    Nutzungsberechtigte oder Eigentümer von Grundstücken müssen bei einer geplanten Baumfällung oder einem Rückschnitt von Bäumen bzw. Gebüsch folgendes beachten:

    In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres gilt das sogenannte "Sommerfällverbot". Es dürfen Bäume, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, gefällt oder gerodet werden. Zulässig ist ein Form- und Pflegeschnitt (z.B. einer Gartenhecke).

    Wichtiger Hinweis: In Bremen und Bremerhaven gilt eine Baumschutzverordnung. Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen ist ein Antrag bei der Naturschutzbehörde zu stellen.

  • Ablauf

    Es ist ein formloser Antrag mit folgenden Inhalten zu stellen:

    • Antragsteller/-in (Name und Anschrift)
    • betroffenes Grundstück (Anschrift/Flur und Flurstück)
    • Pflanzenart/en (z.B. Birke, Efeu, Brombeergebüsch, o. ä.)
    • Gründe für die Fällung oder den Rückschnitt
    • Angaben zu vorhandenen Nist- und Brutstätten

    Weitere Hinweise

    • Die Baumschutzverordnung ist zu beachten!
    • Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit, die nicht aufgeschoben werden können und nicht auf andere Weise durchgeführt werden können, sind ohne Befreiung zulässig, wenn der Baum oder das Gebüsch an Straßen, Wegen oder auf Grundstücken stehen, die von Personen betreten werden. Die Bäume oder das Gebüsch, das zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit gefällt werden soll, sollte im eigenen Interesse im Vorwege mindestens fotografisch dokumentiert werden.
    • Fragen zum Nachbarrecht und Bäumen können nicht beantwortet werden.
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    94,00 EUR positiver Bescheid
    47,00 EUR ablehnender Bescheid

  • Rechtsgrundlagen

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Häufige Fragen

  • Wann muss ich einen Antrag stellen, wenn ich in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines Jahres einen Baum fällen oder Gebüsch beschneiden möchte?

    Sobald die Fällung eines Baumes oder ein Rückschnitt von Gebüsch in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres geplant ist, der mehr als ein schonender Form- und Pflegeschnitt ist.

    Hinweis: Für Bäume, die nach der Baumschutzverordnung geschützt sind, ist immer ein Antrag zu stellen.

  • Ich möchte in der Zeit vom 01.03. bis 30.09 einen geschützten Baum fällen oder Äste abschneiden. Was muss ich beachten?

    In der Zeit vom 01.03. bis 30.09. eines jeden Jahres gilt das sogenannte "Sommerfällverbot". Es dürfen Bäume, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten, gefällt oder gerodet werden. Zulässig ist ein Form- und Pflegeschnitt (zum Beispiel einer Gartenhecke). 
    Für alle geplanten Maßnahmen an geschützten Bäumen ist ein Antrag bei der Naturschutzbehörde zu stellen. Ein Antragsformular kann auf der Internetseite der Senatorin 
    für Umwelt, Klima und Wissenschaft heruntergeladen werden oder es kann die Onlineantragsstrecke genutzt werden. Bei Antragstellung müssen neben den erforderlichen Angaben noch zusätzlich Angaben zu vorhandenen Nist- und Brutstätten gemacht werden.

  • Ich möchte bauen. Es besteht ein Konflikt mit Bäumen auf dem Baugrundstück. Was muss ich tun?

    Hierzu gibt die Naturschutzbehörde im konkreten Fall Auskunft.

  • Wer prüft die Verkehrssicherheit (Standfestigkeit und Bruchsicherheit) eines Baumes?

    Für die Prüfung kommen je nach Anforderung ein Fachbetrieb des Garten- und Landschaftsbaus sowie öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige in Frage. Die Sachverständigen können bei der Handelskammer (www.handelskammer-bremen.de) oder z.B. der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de) erfragt werden.

  • Wann darf ich Hecken schneiden?

    Zierhecken auf Grundstücken dürfen jederzeit wieder in Form geschnitten werden (schonender Rückschnitt des Zuwachses eines Jahres), wenn sichergestellt ist, dass keine geschützten Tiere betroffen sind.

Aktualisiert am 21.10.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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