Welche Fristen sind zu beachten?

Die Tätigkeit muss innerhalb der ersten 3 Monate nach Erhalt der Gesundheitsbescheinigung/Belehrung angetreten werden. Dann hat die Gesundheitsbescheinigung lebenslange Gültigkeit. Eine Unterbrechung der Tätigkeit hebt die lebenslange Gültigkeit nicht auf.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dauer des Termins: 1-1,5 Stunde

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

34,00 EUR In bar pro Person. Übernimmt der Arbeitgeber oder eine Institution die Kosten, muss dem Gesundheitsamt eine Kostenübernahme vorliegen bzw. vorgelegt werden.

13,90 EUR Gebühren für eine Zweitschrift, die bei Verlust der Originalbescheinigung ausgestellt werden kann.
Die Aufbewahrungsfrist der Daten zum Nachweis für eine evtl. Ausstellung einer Zweitschrift der Bescheinigung beträgt 10 Jahre.