Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.
Unterschiedlich je nach zuständiger Behörde.
Wo kann ich mehr erfahren?
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen
Aktualisiert am 21.10.2025