Wenn Sie Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit (Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) sind, fällt eine Abfallgebühr an. Erfahren sie hier mehr.
Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der jährlichen Grundgebühr, der jährlichen Leistungsgebühr und eventuell anfallenden Gebühren für zusätzliche Leerungen.
Grundgebühr
Die Grundgebühr wird für jede private Wohneinheit berechnet. Als private Wohneinheiten gelten Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser. Dazu zählen auch leerstehende Einheiten, die keine Restmülltonne vor Ort haben.
Über die Grundgebühr werden alle Bürger:innen und Gewerbebetriebe an einem Teil der anfallenden Fixkosten beteiligt. Diese Fixkosten sind unabhängig von der Abfallmenge und dienen der Aufrechterhaltung des abfallwirtschaftlichen Betriebs. Als Fixkosten gelten u. a.:
Leistungsgebühr
In die Leistungsgebühr fließen die verbleibenden Fixkosten und alle variablen Kosten der Abfallwirtschaft ein. Zu diesen Leistungen zählen u. a.:
Die Leistungsgebühr wird über die Restmülltonne erhoben und richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Die Größe wird basierend auf der im Haushalt lebenden Personen (inklusive Kindern) berechnet.
Zusätzliche Gebühren
Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Restmülltonne im Kalenderjahr häufiger als die festgelegten Regelleerungen geleert wurde – die Regelleerungen umfassen 9 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 18 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten.
Sie können die Abfallgebühr auf zwei Wegen bezahlen:
SEPA-Verfahren
Rechnung
Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie verpflichtet, diese Änderung zu melden.
Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein.
Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
53,50 EUR Grundgebühr pro Kalenderjahr pro Nutzungseinheit
Leistungsgebühr pro Kalenderjahr: richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Individuelle Berechnung.
Gebühr für jede zusätzliche Leerung: Sollten Sie die festgelegten Regelleerungen pro Kalenderjahr
überschreiten, fällt für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr an.
Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02./15.05./15.08./15.11. wie auf dem Abfallgebührenbescheid sofort fällig.
Die Zahlungseingänge sind in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.
Aktualisiert am 17.04.2025