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Abfallgebühr bezahlen Bauen und Wohnen Umwelt und Klima

Wenn Sie Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit (Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser) sind, fällt eine Abfallgebühr an. Erfahren sie hier mehr.

  • Basisinformationen

    Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus der jährlichen Grundgebühr, der jährlichen Leistungsgebühr und eventuell anfallenden Gebühren für zusätzliche Leerungen. 

    Grundgebühr

    Die Grundgebühr wird für jede private Wohneinheit berechnet. Als private Wohneinheiten gelten Wohnungen, Reihenhäuser und Einfamilienhäuser. Dazu zählen auch leerstehende Einheiten, die keine Restmülltonne vor Ort haben. 

    Über die Grundgebühr werden alle Bürger:innen und Gewerbebetriebe an einem Teil der anfallenden Fixkosten beteiligt. Diese Fixkosten sind unabhängig von der Abfallmenge und dienen der Aufrechterhaltung des abfallwirtschaftlichen Betriebs. Als Fixkosten gelten u. a.:

    • Personal
    • Fuhrpark und Arbeitsmittel
    • Betrieb von Recycling-Stationen und Containerplätzen

    Leistungsgebühr

    In die Leistungsgebühr fließen die verbleibenden Fixkosten und alle variablen Kosten der Abfallwirtschaft ein. Zu diesen Leistungen zählen u. a.:

    • Stellung und Leerung der Restmüll-, Bio- und Papiertonne
    • Einsammlung von Sperrmüll
    • Entsorgung und Verwertung der Abfälle und Wertstoffe

    Die Leistungsgebühr wird über die Restmülltonne erhoben und richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Die Größe wird basierend auf der im Haushalt lebenden Personen (inklusive Kindern) berechnet.

    Zusätzliche Gebühren

    Zusätzliche Gebühren entstehen, wenn die Restmülltonne im Kalenderjahr häufiger als die festgelegten Regelleerungen geleert wurde – die Regelleerungen umfassen 9 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 18 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Grundstückseigentümer:in oder Eigentümer:in einer privaten Wohneinheit.
    • Sie sind wohnhaft in der Stadtgemeinde Bremen.
  • Ablauf

    Sie können die Abfallgebühr auf zwei Wegen bezahlen: 

    SEPA-Verfahren

    • Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie uns die Erlaubnis die Gebühren bei ihnen einzuziehen. 

    Rechnung

    • Jährlich bekommen Sie den Abfallgebührenbescheid auf dem Sie den zu zahlenden Betrag entnehmen können. Diesen können Sie per Rechnung begleichen.

    Weitere Hinweise

    Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie verpflichtet, diese Änderung zu melden.

    Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein.

  • Benötigte Unterlagen

    • Kundennummer

      Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

    • Bankkonto
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    53,50 EUR Grundgebühr pro Kalenderjahr pro Nutzungseinheit
    Leistungsgebühr pro Kalenderjahr: richtet sich u. a. nach der Größe der Tonne und der durchgeführten Leerungen. Individuelle Berechnung.
    Gebühr für jede zusätzliche Leerung: Sollten Sie die festgelegten Regelleerungen pro Kalenderjahr
    überschreiten, fällt für jede zusätzliche Leerung eine Gebühr an.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Abfallgebühren sind jeweils zum 15.02./15.05./15.08./15.11. wie auf dem Abfallgebührenbescheid sofort fällig.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Zahlungseingänge sind in der Regel innerhalb von zwei Wochen bearbeitet.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 17.04.2025

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