Verfahren

Sie können die Abfallgebühr auf zwei Wegen bezahlen: 

SEPA-Verfahren

  • Mit einem SEPA-Lastschriftmandat erteilen Sie uns die Erlaubnis die Gebühren bei ihnen einzuziehen. 

Rechnung

  • Jährlich bekommen Sie den Abfallgebührenbescheid auf dem Sie den zu zahlenden Betrag entnehmen können. Diesen können Sie per Rechnung begleichen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie verpflichtet, diese Änderung zu melden.

Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein.