Sie können die Abfallgebühr auf zwei Wegen bezahlen:
SEPA-Verfahren
Rechnung
Ändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, sind Sie verpflichtet, diese Änderung zu melden.
Jedes bewohnte Grundstück muss mit ausreichend großen Restmülltonnen ausgestattet sein.
Aktualisiert am 17.04.2025