Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes muss in einer amtlich vorgeschriebenen Steuererklärung (sogenannte Steueranmeldung) die Steuer selbst berechnen und an den Magistrat überweisen. Beides hat bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres zu erfolgen. Gibt der Beherbergungsbetrieb keine Steuererklärung ab oder berechnet er die Steuer falsch, erstellt der Magistrat der Stadt Bremerhaven einen Steuerbescheid.
Formulare
Formularcenter Tourismusabgabe Citytax des Magistrat Bremerhaven - Steueramt Hier finden Sie die Vordrucke und das „Merkblatt zur Erhebung der Tourismusabgabe - Citytax“
Wo kann ich mehr erfahren?
Beschlussprotokoll Bremische Bürgerschaft
Anmeldung zur Tourismusabgabe Citytax Bremerhaven
Aktualisiert am 04.08.2025