Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Verfahren

Der Betreiber des Beherbergungsbetriebes muss in einer amtlich vorgeschriebenen Steuererklärung (sogenannte Steueranmeldung) die Steuer selbst berechnen und an den Magistrat überweisen. Beides hat bis zum 15. Tag nach Ablauf jedes Kalendervierteljahres zu erfolgen. Gibt der Beherbergungsbetrieb keine Steuererklärung ab oder berechnet er die Steuer falsch, erstellt der Magistrat der Stadt Bremerhaven einen Steuerbescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Zuständig ist für Bremen und Bremerhaven der Magistrat der Stadt Bremerhaven:                                   

Magistrat der Stadt Bremerhaven

Steueramt

Postfach 21 03 60

27524 Bremerhaven

Hier befindet sich der Magistrat der Stadt Bremerhaven:

Hinrich-Schmalfeldt-Straße 40

Stadthaus 2, 1. Obergeschoss

27576 Bremerhaven

Öffnungszeiten des Magistrats der Stadt Bremerhaven:

Montag – Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr

Montag auch 15.00 Uhr - 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Kontakte:

Fax: 0471 590-2339

1. Stadt Bremen: Frau Aras, Zimmer 154, Tel.: 0471 590-2348

E-Mail: Jasmin.Aras@magistrat.bremerhaven.de

2. Stadt Bremerhaven: Herr Karaman, Zimmer 155, Tel.: 0471 590-2081

E-Mail: Cem.Karaman@magistrat.bremerhaven.de