Verfahren

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es wird auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zutreffen.
  • Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit dem Aufteilungsplan übermittelt.
  • Sie erhalten ebenfalls einen Kostenbescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erstellt.