Verfahren

Den Antrag stellen Sie online oder schriftlich. 

Online-Beantragung

  • Über den Online-Dienst können Sie Anträge in digitaler Form stellen. Den Link zum Online-Dienst finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Online Service".
  • Nach erfolgreicher Anmeldung über ein Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch das Formular geführt.
  • Halten Sie die erforderlichen Anlagen zu Ihrem Antrag zum Upload bereit.
  • Nach Einreichen Ihres Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die Kommunikation zu Ihrem Antrag mit der Behörde soll vollständig über den Online-Dienst erfolgen. 
    • Im Online-Dienst haben Sie dafür die Möglichkeit, Nachrichten zu übermitteln und zu empfangen. Die Entscheidung der Behörde wird ebenfalls in elektronischer Form über den Online-Dienst bekannt gegeben.
  • Weitere Informationen erhalten Sie direkt im Online-Dienst.

Schriftlich

  • Sie stellen den Antrag schriftlich und reichen ihn per Post oder per E-Mail bei der zuständigen Stelle mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Das erforderliche Antragsformular finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Formulare".
  • Der Antrag und die Unterlagen werden im Hinblick auf Zuständigkeit und auf Vollständigkeit geprüft.
  • Es wird auf Grundlage des Wohnungseigentumsgesetzes geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung zutreffen.

Wenn alle Voraussetzung erfüllt sind, wird Ihnen die Abgeschlossenheitsbescheinigung zusammen mit dem Aufteilungsplan übermittelt.

Sie erhalten ebenfalls einen Kostenbescheid.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungsrechtlicher Vorschriften erstellt.