Sie können die Abholung von großen Elektrogeräten aus Ihrem privaten Haushalt anmelden. Die Anmeldung und Abholung erfolgt über die Sperrmüllabfuhr.
In Elektrogeräten stecken wertvolle und teilweise seltene Rohstoffe, die recycelt werden können. Zudem sind Sie dazu verpflichtet, diese Altgeräte getrennt vom Restmüll zu entsorgen, da es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen kann. Die Bremer Stadtreinigung holt Ihre großen Elektrogeräte als Sperrmüll ab. Viele Händler nehmen zudem die Elektrogeräte in den Läden zurück.
Stellen Sie Ihren Sperrmüll ab 18:00 Uhr des Vortages vor Ihrem Grundstück bereit – spätestens aber bis 06:00 Uhr am eigentlichen Abfuhrtag.
Was zählt zu den Großen Elektrogeräten?
Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Abholung von großen Elektrogeräten melden Sie über den Sperrmüll an. Dafür haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
Online
Vereinbaren Sie online Ihren Abfuhrtermin indem Sie das Online-Bestellformular ausfüllen.
Telefonisch
Ihren Sperrmüll können Sie telefonisch beim Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung anmelden.
Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Online Sperrmüll bestellen
Mit dem Online-Formular können Sie Sperrmüll bestellen und die abzuholenden Gegenstände direkt angeben. Name und Adresse müssen angegeben werden. Es fallen bei der Bestellung keine Kosten an. Sollte es Ihre zweite Sperrmüllbestellung im Kalenderjahr sein, wird Ihnen diese separat berechnet.
Die Entsorgung und Abholung über den Sperrmüll kann einmal jährlich ohne zusätzliche Kosten beantragt werden. Weitere Abfuhren sind für jeweils 78,00 Euro möglich.
Es gibt keine Fristen.
Die Abholung erfolgt spätestens 4 Wochen nach Antragseingang beim Entsorgungsunternehmen.
Aktualisiert am 14.04.2025