Sie müssen die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt anmelden.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe von Die Bremer Stadtreinigung.
Jedes Grundstück in Bremen muss mit einer ausreichend großen Restmülltonne ausgestattet sein. Pro Person ist ein Vorhaltevolumen von 15 Litern pro Woche vorgeschrieben.
Bei Privathaushalten richtet sich die Größe der Restmülltonne nach der Personenzahl im Haushalt.
Bei Gewerbebetrieben und Vereinen ist die Größe individuell je nach Branche und Anzahl der Mitarbeiter festzulegen. Dies erfolgt durch die Gewerbekundenbetreuung von Die Bremer Stadtreinigung.
Das ist Restmüll:
Das ist kein Restmüll:
Die Abfuhr der Restmülltonnen (60 - 240 Liter) erfolgt alle 14 Tage. Die Termine entnehmen Sie bitte ihrem Bremer Abfallkalender. Die Anzahl der in der Abfallgebühr enthaltenen Regelleerungen finden Sie in der Gebührentabelle. Wenn Sie mehr Restabfälle produzieren und diesen über die Restmülltonne entsorgen, zahlen Sie zusätzliche Gebühren.
Stellen Sie bitte die Tonne am Tag vor der Abfuhr frühestes ab 18:00 Uhr, spätestens jedoch am Tag der Abfuhr bis 06:00 Uhr, an die Straße.
Sie sind Eigentümer:in des Grundstücks oder einer privaten Wohneinheit. Mieter wenden sich bitte an den Vermieter.
Sie können die Restmülltonne auf verschiedenen Wegen beantragen:
Telefonisch
Schriftlich:
Die Restmülltonne wird Ihnen dann nach erfolgreicher Bearbeitung zu Ihrer Objektadresse geliefert. An der Tonne befindet sich der Lieferschein und weitere wichtige Infos.
Wenn die Restmülltonne zu voll ist, können Sie Restmüll auch mit dem Bremer Müllsack entsorgen. Sie können ihn an verschiedenen Recycling-Stationen und in vielen Einzelhandelsgeschäften kaufen.
Bitte stellen Sie die Tonne am Abfuhrtag mit geschlossenem Deckel und dem Griff zur Straße auf den Gehweg. Stellen Sie die Tonne frühestens am Vortag ab 18:00 Uhr oder am Leerungstag bis spätestens 06:00 Uhr bereit. Achten Sie bitte auch darauf, Ihre Tonne mit Straße und Hausnummer zu beschriften.
Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.
Objektdaten gemäß Grundbuch.
Die Abfallgebühr besteht aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr. Je nach Größe ist bei der Restmülltonne eine feste Anzahl an Regelleerungen über die Abfallgebühr finanziert. Die Anzahl der Regelleerungen beläuft sich pro Jahr auf 9 Leerungen bei Einpersonenhaushalten und 18 Leerungen bei Mehrpersonenhaushalten. Wird Ihre Restmülltonne über die festgesetzte Anzahl hinaus geleert, müssen Sie eine individuelle Zusatzgebühr für jede weitere Abholung zahlen.
7,50 EUR Bremer Müllsack
Änderungen im Haushalt müssen innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.
Die Bremer Stadtreinigung bearbeitet Ihren Antrag in der Regel innerhalb von 5-7 Werktagen. Bei hohem Aufkommen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Aktualisiert am 14.04.2025