Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.
Wenn Sie Ihre Auto abholen, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid.
Meldet sich nach 6 Wochen niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.
Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:
Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:
Aktualisiert am 13.02.2024