Verfahren

Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

Wenn Sie Ihre Auto abholen, erhalten Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid.

Meldet sich nach 6 Wochen niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.

Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (ehemals Fahrzeugschein) oder
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

  • Personalausweis oder Pass
  • Führerschein
  • Kaufvertrag (wenn vorhanden)

Rechtsgrundlagen