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Abschleppen nicht zugelassener/nicht betriebsbereiter Fahrzeuge Mobilität und Fahrzeuge

Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung oder nicht betriebsbereit auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.

  • Basisinformationen

    Ein nicht zugelassenes oder nicht betriebsbereites Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.

    Voraussetzungen

    Fehlende Zulassung oder Betriebsuntauglichkeit.

  • Ablauf

    Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.

    Wenn Sie Ihr Auto abholen, geben Sie bitte beim Abschleppunternehmen an, wenn Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten. Das Verfahren wird dann an das Referat 23 gesteuert. 

    Meldet sich nach 1 Monat niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.

    Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:

    • Zulassungsbescheinigung Teil 2 (ehemals Fahrzeugbrief)

    Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.

    Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:

    • Personalausweis oder Pass
    • Führerschein
    • Kaufvertrag (wenn vorhanden)
  • Benötigte Unterlagen

    • Um mein Fahrzeug beim Abschleppunternehmen abholen zu können:
    • Fahrzeugbrief

      beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Kaufvertrag (wenn vorhanden)
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Abschleppkosten ab 205,00 EUR
    15,00 EUR Verwahrkosten pro Tag, max. 100,00 Euro/Monat für PKWs.
    116,65 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung zuzüglich Gebühren für die Verschrottung oder Versteigerung
    52,40 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung bei Sofortabholern.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie haben 1 Monat Zeit, Ihr Fahrzeug bei unseren Vertragspartnern der Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft (BAV) oder der Abschlepp- und Bergungsgesellschaft (ABG) abzuholen.
    Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 06.10.2025

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