Wird ein Fahrzeug ohne Zulassung oder nicht betriebsbereit auf öffentlichem Grund abgestellt, wird es abgeschleppt.
Ein nicht zugelassenes oder nicht betriebsbereites Fahrzeug hat keine Berechtigung im Verkehr teilzunehmen. Dies betrifft sowohl den ruhenden als auch den fließenden Verkehr. Aus diesem Grund können in der Hansestadt Bremen seit 1. Juli 2018 per Erlass Abschleppmaßnahmen solcher Fahrzeuge eingeleitet werden.
Fehlende Zulassung oder Betriebsuntauglichkeit.
Die Mitarbeiter/innen der Verkehrsüberwachung versuchen anhand der Fahrgestellnummer oder den Kennzeichen den/die Eigentümer/in ausfindig zu machen.
Wenn Sie Ihr Auto abholen, geben Sie bitte beim Abschleppunternehmen an, wenn Sie einen Kostenfestsetzungsbescheid erhalten möchten. Das Verfahren wird dann an das Referat 23 gesteuert.
Meldet sich nach 1 Monat niemand zur Abholung des Fahrzeuges, werden die Fahrzeuge verwertet oder versteigert.
Zur Abholung Ihres Fahrzeuges bei unserem Vertragspartner benötigen Sie einen Eigentumsnachweis. Dies kann beispielsweise sein:
Ein vorhandener Zweitschlüssel ist nicht ausreichend.
Darüber hinaus sollten noch folgende Dokumente mitgeführt werden:
beziehungsweise Zulassungsbescheinigung Teil II
Abschleppkosten ab 205,00 EUR
15,00 EUR Verwahrkosten pro Tag, max. 100,00 Euro/Monat für PKWs.
116,65 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung zuzüglich Gebühren für die Verschrottung oder Versteigerung
52,40 EUR Verwaltungsgebühren der Verkehrsüberwachung bei Sofortabholern.
Sie haben 1 Monat Zeit, Ihr Fahrzeug bei unseren Vertragspartnern der Bremer Autohandels- und Verwertungsgesellschaft (BAV) oder der Abschlepp- und Bergungsgesellschaft (ABG) abzuholen.
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich eingereicht werden.
Aktualisiert am 06.10.2025