Absteckungsvermessungen beantragen
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
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Basisinformationen
- Absteckungen und Aufmaße aller Art für Straßen-, Gleis- und Kanalbau, für Hoch- und Tiefbau, für Brücken, Bauwerke und Gebäude
- Beweissicherungsmessungen und Kontrollmessungen
- Höhen
- Massenermittlungen
Voraussetzungen
Eigentümer:in bzw. Bauherr:in oder ausführendes Bauunternehmen
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Ablauf
- schriftliche Antragstellung
- Terminabsprache
- Örtliche Vermessung
- Rechnungsstellung
Weitere Hinweise
- Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
- Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
Abrechnung nach VermKostV bzw. nach Zeitaufwand, Gebäudeabsteckungen nach Höhe der Baukosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
keine bzw. nach Vereinbarung
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Dauer abhängig vom Umfang der Vermessung
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Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
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Was benötige ich zur Erstellung eines neuen Hauses ?
Sie benötigen die Eckpunkte bzw. Achsen des neu zu errichtenden Hauses .
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Was kostet eine Absteckungsvermessung im Durchschnitt ?
Eine Absteckungsvermessung richtet sich nach den Baukosten des Neubaus, bzw. nach Zeitaufwand.
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Kann ich auch eine NN-Höhe meines Geländes erhalten?
Ja. Diese Maßnahme wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
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Kann eine Absteckung auch von der ausführenden Baufirma gemacht werden?
Ja, wenn die exakte Grenzsituation örtlich vorliegt und Baugrenzen und Baulinien bekannt sind. Die Verantwortung liegt hierbei bei dem Bauunternehmenden!
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Wer haftet grundsätzlich für die Richtigkeit einer Absteckungsvermessung?
Es haftet immer die Person, die die örtliche Absteckungsvermessung ausgeführt hat.
Aktualisiert am 22.08.2025