Absteckungsvermessungen beantragen
Sie möchten eine Vermessung (Absteckung) Ihres Hauses vornehmen lassen oder eine Höhe des vorhandenen, eigenen Grundstückes ermitteln lassen?
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Basisinformationen
- Absteckungen und Aufmaße aller Art für Straßen-, Gleis- und Kanalbau, für Hoch- und Tiefbau, für Brücken, Bauwerke und Gebäude
- Beweissicherungsmessungen und Kontrollmessungen
- Höhen
- Massenermittlungen
Voraussetzungen
Eigentümer:in bzw. Bauherr:in oder ausführendes Bauunternehmen
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Ablauf
- schriftliche Antragstellung
- Terminabsprache
- Örtliche Vermessung
- Rechnungsstellung
Weitere Hinweise
- Auftrag erteilen mit Angabe des betreffenden Grundstückes (Straße und Hausnummer) oder Benennung der Katasterbezeichnung (Flur und Flurstück)
- Absteckungen von Gebäuden werden nach den Festsetzungen aus dem gültigen, beschlossenen Bebauungsplan vorgenommen.
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
Abrechnung nach VermKostV bzw. nach Zeitaufwand, Gebäudeabsteckungen nach Höhe der Baukosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
keine bzw. nach Vereinbarung
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Dauer abhängig vom Umfang der Vermessung
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Rechtsgrundlagen
Häufige Fragen
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Was benötige ich zur Erstellung eines neuen Hauses ?
Sie benötigen die Eckpunkte bzw. Achsen des neu zu errichtenden Hauses .
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Was kostet eine Absteckungsvermessung im Durchschnitt ?
Eine Absteckungsvermessung richtet sich nach den Baukosten des Neubaus, bzw. nach Zeitaufwand.
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Kann ich auch eine NN-Höhe meines Geländes erhalten?
Ja. Diese Maßnahme wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
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Kann eine Absteckung auch von der ausführenden Baufirma gemacht werden?
Ja, wenn die exakte Grenzsituation örtlich vorliegt und Baugrenzen und Baulinien bekannt sind. Die Verantwortung liegt hierbei bei dem Bauunternehmenden!
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Wer haftet grundsätzlich für die Richtigkeit einer Absteckungsvermessung?
Es haftet immer die Person, die die örtliche Absteckungsvermessung ausgeführt hat.
Aktualisiert am 22.08.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.