zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Abweichende Ruhezeit beantragen Arbeitgeber sein

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber für Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften abweichende Ruhezeiten bewilligen lassen.

  • Basisinformationen

    Beschäftigte müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben. Abweichend davon können Sie als Arbeitgeberin oder als Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Beschäftigten in Ihrem Unternehmen abweichende Ruhezeiten von arbeitszeitrechtlichen Vorschriften beantragen, und zwar:

    • bei Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst, sofern besondere Umstände vorliegen, beispielsweise für Winterdienste, sowie
    • bei Schichtbetrieben zweimal innerhalb von 3 Wochen, um einen regelmäßigen wöchentlichen Schichtwechsel zu erreichen. Das gilt sowohl für die Ruhezeit nach der Werktags- als auch nach der Sonn- und Feiertagsarbeit.

    Die Ausnahme steht im pflichtgemäßen Ermessen. Sie haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmebewilligung.

    Voraussetzungen

    • Die Arbeitnehmenden sind Beschäftigte mit Avrbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft im öffentlichen Dienst der Daseinsvorsorge oder der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder es liegt ein Schichtbetrieb vor.
  • Ablauf

    Vom Arbeitszeitgesetz abweichende Ruhezeiten können Sie schriftlich beantragen. Dafür sind folgende Schritte durchzuführen: 

    • Sie stellen einen formlosen Antrag. 
    • Sie reichen alle für eine Entscheidung über Ihren Antrag erforderlichen Unterlagen ein. 
    • Die von Ihnen eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft und gegebenenfalls Unterlagen nachgefordert. 
    • Nach Abschluss der behördlichen Prüfung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid oder einen Ablehungsbescheid. 
    • Die örtlich zuständige Bezirksregierung wird Ihnen den Bescheid per E-Mail oder auf dem Postweg zusenden. 
    • Der Gebührenbescheid wird Ihnen in der Regel zusammen mit dem Bescheid zugestellt. 

    Die Entscheidung der zuständigen Stelle wird nach pflichtgemäßem Ermessen getroffen. Im Rahmen dieser Entscheidung findet eine Abwägung zwischen Belangen des Schutzes der Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und den betrieblichen Interessen des Arbeitgebers statt.

    Weitere Hinweise

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Gefährdungsbeurteilung (insbesondere im Hinblick auf psychische Belastungen durch die abweichende Lage der Ruhezeit)
    • Stellungnahme der Betriebsärztin beziehungsweise des Betriebsarztes
    • Stellungnahme des Personal- oder Betriebsrats (falls vorhanden)
    • Nachweis, dass entweder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsvorsorge ein flexibler Einsatz der Arbeitnehmenden notwendig sein muss
    • Ablaufpläne für Nachtschichten, aus denen insbesondere auch die Pausenmöglichkeiten ersichtlich sind
    • Nachweis, dass durch die abweichende Ruhezeit ein regelmäßiger wöchentlicher Schichtwechsel ermöglicht wird
    • Die zuständige Aufsichtsbehörde kann bei Bedarf weitere Informationen und Unterlagen anfordern.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    129,00 EUR bis 2.400,00 EUR Es gelten die aktuellen Kostensätze in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Kostenverordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Je nach Prüfungsaufwand (in der Regel wenige Wochen nach Einreichung der vollständigen Unterlagen).

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 04.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm