Wenn sich Ihr Wohnort ändert, dann müssen Sie den neuen Wohnort in Ihren Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie sich online über die elektronische Wohnsitzanmeldung angemeldet haben, muss darüber auch die Adressänderung für den Reisepass erledigt werden.
Wenn sich Ihr Wohnort zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie den neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass eintragen lassen.
Wenn Sie Ihren Wohnort persönlich bei der für Sie zuständigen Behörde am neuen Wohnort ändern lassen, wird dort ein Wohnortaufkleber mit Ihrem neuen Wohnort auf Ihrem Reisepass angebracht.
Wenn Sie sich online über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWa) angemeldet haben, muss über den Onlinedienst auch die Wohnortänderung für den Reisepass erledigt werden. Ihnen wird dann der Wohnortaufkleber per Post zugeschickt. Anschließend müssen Sie den Aufkleber auf Ihrem Reisepass über den alten Wohnort kleben.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Reisepass geändert werden. Auf dem Aufkleber steht dann Ihr Aufenthaltsort im Ausland.
Online:
Wenn Sie sich online über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) angemeldet haben:
Persönlich vor Ort:
Sie müssen den Wohnort auf dem Reisepass nur ändern lassen, wenn Sie von außerhalb Bremens zuziehen.
gebührenfrei
Sie müssen Ihren neuen Wohnort unverzüglich nach Ihrer Adressänderung in Ihrem Reisepass ändern lassen oder selbst durch den Onlinedienst ändern lassen.
Persönlich: die Bearbeitung erfolgt sofort.
Online: Wenn Sie sich online über die elektronische Wohnsitzmeldung (eWA) angemeldet und Ihre Angaben und die eingereichten Unterlagen vollständig sind, stellen wir Ihnen innerhalb von 10 Werktagen eine Meldebestätigung in Ihrem Nutzerkonto zum Download zur Verfügung. Den Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass erhalten Sie im Anschluss per Post.
Aktualisiert am 06.03.2026