zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Änderung bei der Abholung von Restmüll beantragen

Ihre Restmülltonne ist beschädigt oder die Anzahl im Haushalt lebender Personen hat sich verändert?

  • Basisinformationen

    Verändert sich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, reicht die Größe der Restmülltonne dauerhaft nicht aus oder ist Ihre Restmülltonne beschädigt? Dann können Sie eine Änderung der Restmülltonne beantragen:

    • Steigt die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, muss die Größe der Restmülltonne verändert werden
    • Sinkt die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, kann die Größe der Restmülltonne verändert werden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Grundstückseigentümer: in.
    • Sie haben bei Die Bremer Stadtreinigung die Abholung Ihrer Restabfälle angemeldet und möchten nun eine Änderung beantragen. 
  • Ablauf

    Die Änderung Ihrer Restmülltonne und somit die Abholung Ihrer Restabfälle können Sie auf mehreren Wegen beantragen

    Telefonisch

    • Beantragen Sie Ihre Änderungen telefonisch beim Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung. 

    Schriftlich

    • Melden Sie Ihre Änderung per E-Mail oder per Brief beim Kundenservice von Die Bremer Stadtreinigung. Nutzen Sie dafür das hinterlegte Formular.
  • Benötigte Unterlagen

    • Kontraktnummer

      Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

    • Kundennummer

      Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

    • Objektdaten

      Diese Daten finden Sie auf Ihrem Abfallgebührenbescheid.

      Objektdaten gemäß Grundbuch.

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    Die Abfallgebühr kann bei Änderungen sinken oder steigen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Änderung der Personenanzahl im Haushalt muss innerhalb eines Monats mitgeteilt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    5 Tage bis 7 Tage Bei hohem Aufkommen kann die Bearbeitung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 05.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm