Wenn sich bei Ihnen eine Änderung bei den Mitgliedern Ihres Haushalts ergibt und Sie Trinkwasserleitungen oder Teile davon aus Blei nutzen, müssen Sie dies dem Gesundheitsamt melden.
Wenn Sie eine Trinkwasserversorgungsanlage in Ihrem Haushalt haben und aufgrund Ihrer Eigenversorgung eine Fristverlängerung des Austauschs oder der Stilllegung Ihrer Trinkwasserleitungen aus Blei erhalten haben, müssen Sie Änderungen in den Mitgliedern Ihres Haushaltes dem Gesundheitsamt melden.
Wenn zum Beispiel Kinder bei Ihnen einziehen oder jemand in Ihrem Haushalt schwanger wird, müssen Sie dies melden. Generell muss jede Veränderung gemeldet werden, wie zum Beispiel auch die Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Aktualisiert am 29.05.2026