Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes im Prostitutionsgewerbe anzeigen
Als Betreiber:in eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.
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Basisinformationen
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:
- Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
- personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
- Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
- Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person
Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.
Voraussetzungen
- Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
- Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
- Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person
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Ablauf
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Benötigte Unterlagen
- Bei Änderungen im Betriebskonzept:
Betriebskonzept
- Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:
- Name, Vorname
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:
die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
- Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:
die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
- Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:
die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 12.05.2026