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Änderung der persönlichen Daten oder des Ortes im Prostitutionsgewerbe anzeigen

  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Als Betreiber:in eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben, müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde melden. Hierzu zählen folgende Änderungen:

    • Änderungen des Betriebskonzeptes, unter anderem alle Änderungen, die die Betriebsart, Betriebszeit oder die Betriebsräume betreffen
    • personelle Änderungen, unter anderem alle Änderungen, die die Stellvertretung, die Leitung oder Betriebsleitung oder die Beaufsichtigung eines Betriebs betreffen
    • Änderungen der Unternehmensdaten oder der Daten der gesetzlichen Vertretung
    • Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person

    Die zuständige Behörde prüft zunächst die Änderungen. Gegebenenfalls nimmt sie eine entsprechende Änderung Ihrer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes vor.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes.
    • Die beabsichtigten Änderungen an dem Betriebskonzept oder an der örtlichen Lage des Betriebskonzeptes widersprechen nicht dem öffentlichen Interesse.
    • Bei personellen Änderungen: persönliche Zuverlässigkeit der gemeldeten Person
  • Ablauf

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Änderungen im Betriebskonzept:

      Betriebskonzept

    • Bei Änderungen von Personen, die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung etc.:
      • Name, Vorname
      • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach Belegart "0" beziehungsweise europäisches Führungszeugnis
      • Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
    • Bei Änderung der Unternehmensdaten oder Daten der gesetzlichen Vertretung:

      die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    • Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der betreibenden Person:

      die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

    • Bei Änderungen der personenbezogenen Daten der Personen die der Zuverlässigkeitsprüfung unterliegen wie Stellvertretung, Leitung, Beaufsichtigung, etc.:

      die die Änderung betreffenden Unterlagen und Nachweise

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Geplante wesentliche personen- oder betriebsbezogene Änderungen müssen Sie unverzüglich mitteilen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 12.05.2026

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