Änderung der Anmeldedaten einer Prostitutionstätigkeit anzeigen
Ihre Anmeldedaten Ihrer Prostitutionstätigkeit ändern sich? Dies müssen Sie melden.
Ihre Anmeldedaten Ihrer Prostitutionstätigkeit ändern sich? Dies müssen Sie melden.
Als Betreiber:in eines Prostitutionsgewerbes müssen Sie bestimmte Änderungen der zuständigen Behörde anzeigen.
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug auf- oder bereitstellen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, die grundsätzlich gesetzlich verboten ist, müssen Sie eine Ausnahme von den Verboten für das Reisegewerbe bei der zuständigen Stelle beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn die Stellvertretung des Betriebes eines Prostitutionsgewerbes nicht mehr durch die in der Stellvertretungserlaubnis benannte Person ausgeführt wird, müssen Sie dies ohne Zeitverzug melden.
Sie möchten ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellen? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Sie möchten Prostitutionsveranstaltungen gewerblich betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie möchten ein Prostitutionsgewerbe betreiben? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte:r zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte:r arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Möchten Sie Lebensmittel oder andere leicht verderbliche Produkte außerhalb Ihrer Niederlassung versteigern? Das können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Versteigerungserlaubnis machen.
Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu Ihrer bestehenden Erlaubnis der zuständigen Behörde melden.
Wenn Sie als Pfandleiher oder Pfandvermittler gewerbsmäßig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie der Prostitution nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich behördlich anzumelden.
Eine neue Realgewerbeberechtigung kann nicht beantragt werden. Eine Vorhandene kann auf Antrag verlängert werden.
Nur wenige reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten müssen angezeigt werden. Bitte prüfen Sie vor Aufnahme einer reisegewerbekartenfreien Tätigkeit, ob Sie diese eventuell bei der zuständigen Stelle anzeigen müssen.
Ein Reisegewerbe betreiben Sie, wenn Sie bestimmte Leistungen ohne oder außerhalb einer Niederlassung anbieten, wie z.B. Markthandel, Schaustellerei oder den Betrieb von mobilen Imbisswagen. Eine Handelsvertretung ist kein Reisegewerbe.
Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.
Sie betreiben ein Prostitutionsgewerbe und möchten Sicherheitspersonal einsetzen? Dann müssen Sie dies in bestimmten Fällen melden.
Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie als Betrieb eine Stellvertretungserlaubnis.
Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie haben eine befristete Stellvertretungserlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes und wollen diese verlängern lassen? Dann müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Wenn Sie über eine befristete Erlaubnis zur Bereitstellung eines Prostitutionsfahrzeuges verfügen und diese verlängern lassen möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie müssen Ihre Prostitutionstätigkeit verlängern lassen? Hier erfahren Sie wie.
Sie möchten gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern? Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie ein Wanderlager veranstalten und dieses öffentlich ankündigen möchten und die An- und Abreise der Teilnehmenden geschäftsmäßig durch Sie als Veranstalter:in oder durch mit Ihnen zusammenwirkende Personen erfolgen soll, müssen Sie dies vorher anzeigen.
Wurde Ihnen die Ausübung Ihres Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit untersagt? Dann können Sie in der Regel nach Ablauf 1 Jahres die Wiedergestattung Ihrer gewerblichen Tätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
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Aktualisiert am 13.05.2026