Der Zuschuss zum Elternbeitrag wird frühestens ab dem Monat des Eingangs des Antrags bewilligt. Es wird nicht rückwirkend der Zuschuss ausgezahlt.
In der Tagespflege gibt es keine Fristen.
1 Woche bis 3 Wochen Die Dauer gilt für einen vollständig vorliegenden Antrag.
gebührenfrei
Aktualisiert am 04.08.2025