Verfahren

Sie geben eine Erklärung des Kirchenaustritts gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Stelle ab. Mehr Informationen zur Erklärung des Kirchenaustritts finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Wo kann ich mehr erfahren?" - "Kirchenaustritt erklären".

  • Diese Stelle informiert die jeweilige Meldebehörde, welche wiederum der Finanzverwaltung den Austritt sowie das Datum des Austritts übermittelt. 
  • Gegenüber dem Finanzamt ist daher kein Antrag oder Hinweis erforderlich. 

Rechtsgrundlagen