Änderung eines Rahmenbetriebsplans für Bergbau mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragen
Sie haben einen Planfeststellungsbeschluss für einen Rahmenbetriebsplan mit UVP. Wenn sich wesentliche Änderungen an Ihrem Vorhaben ergeben, müssen Sie dies beantragen. Dies trifft auch zu, wenn Ihr Rahmenbetriebsplan noch nicht zugelassen, aber öffentlich ausgelegt worden ist.
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Basisinformationen
- Sie haben einen Planfeststellungsbeschuss für einen bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan mit UPV.
- Sie haben die Zulassung eines Rahmenbetriebsplans mit UVP beantragt. Im Rahmen des Verfahren ist bereits die öffentliche Auslegung erfolgt.
Sie haben festgestellt, dass wesentliche Änderungen zum ursprünglichen Antrag erforderlich werden. Sie kommunizieren mit der zuständigen Bergbehörde und legen die wesentlichen Änderungen dar.
Die zuständige Bergbehörde hat daraufhin verlangt, dass Sie für die wesentliche Änderung einen entsprechenden Rahmenbetriebsplan mit UVP einzureichen haben.
Voraussetzungen
Damit ein positiver Beschluss zu Ihren wesentlichen Änderungen des Rahmenbetriebsplans getroffen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihrem geänderten Vorhaben dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
- Die Umweltprüfung für die Änderungen muss positiv ausfallen
- Sie müssen alle zu konzentrierenden Genehmigungen, Gestattungen, Erlaubnisse und Bewilligungen so konkret beantragen und beschreiben, dass sie im Beschluss erteilt werden können.
- Sie müssen für bestimmte Bodenschätze (bergfreie Bodenschätze) nachweisen, dass Sie die behördlich erteilte Berechtigung für die Erkundung oder Gewinnung von Bodenschätzen besitzen oder erlangen können
- Sie müssen alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um Gefahren für Leben, Gesundheit und zum Schutz von Sachgütern, Beschäftigten und Dritten im Betrieb zu verhindern, sofern Sie dies schon beschreiben können.
- Durch Ihre Arbeiten dürfen andere Bodenschätze, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegen, nicht beeinträchtigt werden.
- Die anfallenden Abfälle müssen ordnungsgemäß wiederverwendet oder beseitigt werden.
- Sie müssen grundsätzlich beschreiben, wie Sie Vorsorge treffen, dass
- die Oberflächen in dem nach den Umständen gebotenen Ausmaß anschließend wieder nutzbar gemacht werden können,
- die Sicherheit anderer Bergbaubetriebe nicht gefährdet wird,
- die Suche oder Förderung von Bodenschätzen keine schädlichen Folgen für die Allgemeinheit nach sich ziehen und
- bei Bergbaubetrieben im Bereich des Festlandsockels oder der Küstengewässer:
- Schifffahrtsanlagen und -zeichen nicht beeinträchtigt werden und
- die Schifffahrt und Schifffahrtswege, der Luftraum, der Fischfang und die Pflanzen- und Tierwelt nicht unangemessen beeinträchtigt werden
- Unterwasserkabel und Rohrleitungen sowie ozeanographische oder sonstige wissenschaftliche Forschungen nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden und
- sich die schädigenden Einwirkungen auf das Meer auf ein möglichst geringes Maß beschränken.
- Unter Umständen kann die zuständige Behörde die Zulassung von der Leistung einer Sicherheit abhängig machen, soweit dies zur Sicherstellung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlich ist.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist notwendig, wenn Ihr wesentlich geändertes Vorhaben einen der folgenden Punkte umfasst:
- Bei Ihrem geänderten Vorhaben sind erhebliche Umwelteinwirkungen zu erwarten, das bedeutet:
- Sie wollen eine weitere der Anlagen errichten oder betreiben, die einer UVP-Pflicht der UVP-V Bergbau unterliegt.
- Sie planen ein zusätzliches Vorhaben, das einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Vorhaben, Projekten oder Plänen geeignet ist, ein Natura 2000-Gebiet erheblich zu beeinträchtigen.
- Sie wollen ihr planfestgestelltes Vorhaben wesentlich ändern.
- Aus der beantragten Vorprüfung ergibt sich eine UVP-Pflicht.
- Von Ihrem Vorhaben geht ein Störfallrisiko aus.
- Ihr Vorhaben setzt sich aus mehreren (Teil-)Vorhaben zusammen, die in der Summe die gesetzlich festgelegten Schwellenwerte für Umwelteinwirkungen erreichen oder überschreiten.
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Ablauf
Sie können die Zulassung für Ihren geänderten Rahmenbetriebsplan online über die Plattform „BergPass“ oder schriftlich bei Ihrer zuständigen Bergbehörde beantragen.
Zulassung online über die Plattform „BergPass“ beantragen:
- Rufen Sie die Online-Plattform „BergPass“ auf und melden Sie sich an.
- Für die Anmeldung benötigen Sie ein „Mein Unternehmenskonto“ oder eine BundID.
- Rufen Sie den Antrag auf und füllen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß aus.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch und senden Sie den Antrag ab.
Zulassung schriftlich bei der zuständigen Bergbehörde beantragen:
- Sie müssen Ihre Änderungen so erstellen, dass sowohl die Zulassungsvoraussetzungen als auch sonstige Belange wie Grundwasser- und Naturschutz umfassend beschrieben sind. Bei komplexen Vorhaben ist es sinnvoll, dass Sie sich mit Ihrer zuständigen Bergbehörde in Verbindung setzen und die erforderlichen Antragsunterlagen abstimmen. Die Bergbehörde ist verpflichtet, Sie zu den verfahrensrechtlichen Erfordernissen und dem jeweiligen Vorgehen zu beraten oder Auskunft zu erteilen
- Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen Bergbehörde ein.
Weitere Verfahrensschritte:
- Die zuständige Bergbehörde prüft Ihren Antrag und die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten Unterlagen fehlen, wird sich die Behörde mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Danach leitet die zuständige Bergbehörde die Beteiligung der anderen Behörden und Stellen unter Beifügung der Antragsunterlagen ein. Für die Beteiligung der Öffentlichkeit wird Ihr Plan öffentlich ausgelegt. Die einbezogenen Behörden, Gemeinden und anerkannten Verbände haben Gelegenheit, eine Stellungnahme zu Ihrem Vorhaben abzugeben. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben Gelegenheit, Einwendungen bei der zuständigen Bergbehörde einzureichen.
- Die Stellungnahmen und Einwendungen werden von der Bergbehörde mit den Behörden, Stellen, Gemeinden, Einwendern und Ihnen als Vorhabensträger erörtert.
- Im Planfeststellungsbeschluss stellt die zuständige Bergbehörde die Umweltauswirkungen des Vorhabens zusammenfassend dar. Neben den Ergebnissen des UVP-Berichts fließen die Stellungnahmen der Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit und gegebenenfalls auch die Ergebnisse eigener Ermittlungen in die Darstellung mit ein. Die Bergbehörde bewertet auf Grundlage dieser zusammenfassenden Darstellung die Umweltauswirkungen des Vorhabens und begründet ihre Bewertung als Grundlage für die Entscheidung.
- Bevor Sie den Beschluss verbindlich zugestellt bekommen, werden Sie zu der Entscheidung angehört und fristwahrend um Rückäußerung gebeten.
- Danach erhalten Sie den Planfeststellungsbeschluss ebenso die im Verfahren beteiligten Behörden, Stellen, Gemeinden und Verbände mit entsprechendem Rechtsbehelf.
- Parallel hierzu macht die Bergbehörde abschließend ihre Entscheidung öffentlich bekannt und legt den mit Begründung versehenen Beschluss über die Zulassung oder Ablehnung des Vorhabens zur Einsicht aus. Die im Verfahren Beteiligten haben ebenfalls die Möglichkeit, Rechtsmittel innerhalb der angegebenen Frist gegen den Beschluss einzulegen.
- Sie erhalten außerdem einen Kostenbescheid. Bezahlen Sie die Gebühren.
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Benötigte Unterlagen
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, sollten Sie mit Ihrer zuständigen Bergbehörde gemeinsam klären. Gegebenenfalls stehen spezielle Richtlinien seitens der zuständigen Bergbehörde für die Erstellung der Antragsunterlagen zur Verfügung. Grun
- Angabe des Bodenschatzes oder der Bodenschätze, die Sie fördern wollen (zum Beispiel Ton, Feldspat, Basaltlava, Erdwärme oder Kohlenwasserstoffe)
- das Unternehmen oder das Konsortium und damit verbundene Verantwortliche sowie vertretungsberechtigte Personen
- vorliegende Bewilligungsnachweise
- Eigentums- beziehungsweise Pachtnachweise (soweit bereits bestehend)
- mögliche Altverträge
- Einzelheiten zur technischen Umsetzung
- voraussichtlicher zeitlicher Ablauf
- die geplante flächenmäßige Ausdehnung. Wichtig: die Größe des vorab genehmigten Erlaubnis- oder Bewilligungsfeldes darf nicht überschritten werden
- Angaben zu Natur- und Artenschutz
- Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen Ihres Vorhabens (UVP-Bericht) mit allen für die Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutsamen Angaben
- Weitere Fachgutachten (LBP mit Eingriffsregelung, geschützte Biotope, Natura 2000-VP, besonderer Artenschutz und Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie)
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
575,00 EUR bis 17.251,00 EUR
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
5 Jahre Geltungsdauer:
Wenn Sie nicht innerhalb von 5 Jahren nach Bestandskraft des Beschlusses mit dem Vorhaben begonnen haben, verfällt der Beschluss.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
1 Jahr bis 3 Jahre
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von Umfang und der Komplexität, sowie von den geplanten Maßnahmen und der Qualität der Antragsunterlagen. Als Orientierung können Sie mit 1 bis 3 Jahren rechnen.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 19.05.2026