Abberufung von verantwortlichen Personen im Bergbau anzeigen
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb abberufen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Für bestimmte Bodenschätze oder Gebiete können abweichende Abgabensätze festgelegt werden.
Wenn sich die Stellung verantwortlicher Personen in Ihrem Bergbaubetrieb ändert, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie eine Änderung an einer Anlage vornehmen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen, wenn nicht bereits eine Genehmigung für die Änderungen beantragt wurde.
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen aufheben möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen einen Bergbaubetrieb aufnimmt und mit dem Aufsuchen, Fördern und Aufbereiten von bestimmten Bodenschätze beginnen will, müssen Sie dies vorab der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie verantwortliche Personen in Ihrem Bergbaubetrieb bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie ein bergbauliches Neu-, Änderungs- oder Erweiterungsvorhaben planen oder sich Vorhaben kumulieren, müssen Sie in bestimmten Fällen eine allgemeine Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Wenn Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten oder errichtet haben und diese Anlage bisher nicht genehmigt oder angemeldet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde fristgemäß melden.
Wenn Sie ein bergbauliches Neu-, Änderungs- oder Erweiterungs-vorhaben planen oder sich Vorhaben kumulieren, müssen Sie in bestimmten Fällen eine standortbezogene Vorprüfung veranlassen, um festzustellen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
Wenn Sie im Bergbau Einsicht in das Berechtsamsbuch oder die Berechtsamskarte erhalten möchten, können Sie das bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie den zugelassenen Abschlussbetriebsplan abändern oder ergänzen, müssen Sie bei der Bergbehörde…
Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn abändern oder ergänzen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Bergbaubetrieb einen zugelassenen Sonderbetriebsplan hat und Sie diesen abändern oder ergänzen wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Sie einen Bergbaubetrieb errichten möchten, um bestimmte Bodenschätze zu fördern und aufzubereiten, müssen Sie dieses Vorhaben der zuständigen Stelle vorab melden.
Sie oder Ihr Betrieb möchten einen oder mehrere bergfreie Bodenschätze gewinnen? Dann müssen Sie dafür zunächst bei der zuständigen Bergbehörde eine Gewinnungsberechtigung beantragen.
Wenn Sie oder Ihr Betrieb einen oder mehrere Bodenschätze aufsuchen möchten, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine bergrechtliche Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie eine Bewilligung zum gewerblichen Abbau von Bodenschätzen haben oder ein Bergwerk besitzen, müssen Sie jährlich eine Förderabgabe zahlen. Damit die Abgabenhöhe festgesetzt werden kann, müssen Sie eine Förderabgabeerklärung einreichen.
Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage störfallrelevante Änderungen vorzunehmen? Dann müssen Sie hierfür zuvor bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage wesentliche Änderungen vorzunehmen, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.
Sie beantragen eine Genehmigung von Anlagen im vereinfachten Verfahren? Dann können Sie von der zuständigen Behörde eine Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten.
Wenn Sie eine Anlage errichten und betreiben möchten, die die Umwelt schädigen oder die Allgemeinheit gefährden könnte, benötigen Sie eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse mit Personenschaden bei der zuständigen Stelle melden.
Als Unternehmer im Bergbau müssen Sie bestimmte Betriebsereignisse bei der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Betriebsbereich oder Bestandteil eines Betriebsbereichs ist, eine störfallrelevante Errichtung und den Betrieb oder eine störfallrelevante Änderung der Anlage planen, müssen Sie dies anmelden.
Wenn Sie einen Teil einer neuen Anlage errichten und beziehungsweise oder betreiben möchten, müssen Sie eine Teilgenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Sie die bergbauliche Bewilligung an eine dritte Person übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Wenn Sie die bergrechtliche Erlaubnis an eine dritte Person übertragen wollen, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Sie oder Ihr Betrieb sind im Besitz einer bergrechtlichen Bewilligung zum Abbauen von Bodenschätzen und der Bewilligungszeitraum läuft aus? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde eine Verlänbgerung beantragen.
Wenn Sie mit Ihrem Betrieb im Bergbau tätig sind und Ihre Erlaubnis zum Aufsuchen von Bodenschätzen verlängern möchten, dann können Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und die Arbeiten einstellen möchte, müssen Sie einen Abschlussbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn verlängern, müssen Sie bei der Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Wollen Sie ihn verlängern, müssen Sie dafür bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Bergbaubetrieb einen zugelassenen Sonderbetriebsplan hat, dieser demnächst abläuft und Sie diesen verlängern wollen, müssen Sie dafür bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Sie einen Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen, kann die zuständige Behörde diesen unter gewissen Voraussetzungen erteilen.
Sie haben die Erteilung einer Genehmigung für eine genehmigungsbedürftige Anlage beantragt? Dann können Sie ebenfalls beantragen, dass Sie vorzeitig mit der Errichtung der Anlage beginnen können.
Wenn Ihr Unternehmen in einem bestimmten Gebiet Bodenschätze erkundet, fördert oder aufbereitet und Sie Ihre Arbeiten einstellen möchten, müssen Sie dafür einen Abschlussbetriebsplan aufstellen und bei der zuständigen Bergbehörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen bestimmte Bodenschätze erkunden, fördern und aufbereiten will, müssen Sie dafür unter anderem einen Hauptbetriebsplan aufstellen. Für diesen Hauptbetriebsplan müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Zulassung beantragen.
Wenn Ihr Unternehmen Bergbauarbeiten durchführen will, die zu detailliert für den Hauptbetriebsplan sind und bisher nicht geregelt wurden, können Sie einen Sonderbetriebsplan erstellen und bei der zuständigen Bergbehörde hierfür eine Zulassung beantragen.
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Aktualisiert am 29.04.2026