Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung vornehmen möchten, müssen Sie das unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) melden.
Sie müssen als Träger einer Kindertageseinrichtung eine Personalveränderung der zuständigen Stelle melden.
Es werden folgende Ereignisse unter Personalveränderungen gezählt:
Allgemein müssen Sie beachten, dass die Meldung für alle Personen gilt, die mit oder am Kind arbeiten.
Sie betreiben als Träger eine betriebserlaubnispflichtige Kindertageseinrichtung.
Sie können die Meldung schriftlich mit dem hier hinterlegten Formular (Personalmeldung) oder mit dem OnlineDienst erstellen.
Online Ablauf:
Schriftlicher Ablauf:
Bei einer negativen Prüfung wird sich das Landesjugendamt bei Ihnen melden und erläutern, wie oder ob eine Beschäftigung dennoch möglich ist. Beispielsweise könnte eine Nachqualifizierung der Person erforderlich sein.
Kindertageseinrichtung: Personalveränderung melden
Hier übermitteln Sie den Eintritt sowie den Austritt von Personal in einer Kindertageseinrichtung.
Dies können Sie in einem Vorgang erledigen, auch direkt für mehrere Personen und über mehrere Einrichtungen unter einem Träger.
Aktualisiert am 25.11.2025