Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert? Bei Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen müssen Sie diese der Stammbehörde mitteilen.
Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde alle Änderungen im Bestand der von ihnen geführten Betreuungen alle 6 Monate sofort mitteilen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Sie können den Nachweis über die Änderungen auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:
Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".
gebührenfrei
Ab der Registrierung müssen alle 6 Monate Änderungen im Bestand der geführten Betreuungen mitgeteilt werden.
Keine.
Aktualisiert am 13.11.2025