Verfahren

Agrarumweltmaßnahmen

Der Antrag ist bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen einzureichen. Die Antragsteller gehen in dem Programm mindestens 5-jährige, freiwillige Verpflichtungen ein. Um die Förderung zu erhalten, muss ein Mindestförderbetrag von 250 € je Fördermaßnahme überschritten werden (weitere Information unter „Formulare/Online-Service“).

Erschwernisausgleich

Der Antrag auf Erschwernisausgleich muss innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten oder Bekanntgabe der für die Erschwernis ursächlichen Maßnahmen bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingegangen sein. Für die Folgejahre muss der Antrag bis zum 15. Mai des Kalenderjahres eingegangen sein, für das der Erschwernisausgleich
beantragt wird.

Rechtsgrundlagen