Sie möchten Einsicht in die Schwerbehindertenakte? Hier erfahren Sie mehr darüber.
Zur Akteneinsicht ist jeder Antragsteller, gegebenenfalls sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigte Person berechtigt.
Sofern eine bevollmächtigte Person eine Einsichtnahme in die Schwerbehindertenakte wünscht, ist eine Vollmacht vorzulegen.
Sollte der Antragsteller Kopien aus der Akte wünschen ist eine Gebühr pro Kopie zu zahlen (siehe auch "Gebühren/Kosten"). Hierzu wird eine Rechnung erstellt und der entsprechende Betrag ist zu überweisen. Nach Eingang des Betrages werden die Kopien gefertigt und an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten/gesetztl. Vertreter übersandt.
gebührenfrei
Für gewünschte Fotokopien ist eine Gebühr von Euro 0,75 pro Kopie zu zahlen.
Wegen Geringfügigkeit werden Beträge bis Euro 5,00 nicht in Rechnung gestellt, d.h. bis zu 6 Kopien (6 x Euro 0,75 = Euro 4,50) sind kostenlos. Sobald dieser Betrag überschritten wird, sind alle Kopien zu bezahlen.
Aktualisiert am 18.02.2026