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Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte Recht und Verbraucherschutz Gesundheit und Vorsorge

  • Basisinformationen

    Zur Akteneinsicht ist jeder Antragsteller, ggf. sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigte Person berechtigt.

    Voraussetzungen

    Sofern eine bevollmächtigte Person eine Einsichtnahme in die Schwerbehindertenakte wünscht, ist dem Amt für Versorgung und Integration Bremen eine Vollmacht vorzulegen.

  • Ablauf

    Die Akteneinsicht findet grundsätzlich im Dienstgebäude des Amtes für Versorgung und Integration Bremen oder in der Außenstelle in Bremerhaven statt.

    In Ausnahmefällen kann die Akte auch an andere Behörden etc. versandt werden.

    Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir, sofern kein laufendes Antragsverfahren anhängig ist, bei Anliegen, die Ihre Schwerbehindertenangelegenheit (z. B. Einsichtnahme in Ihre Schwerbehindertenakte) betreffen, um vorherige Terminabsprache. Andernfalls ist eine nochmalige Vorsprache nicht ausgeschlossen, da die Akten aus organisatorischen Gründen in einem Zentralarchiv ausgelagert sind.

    Weitere Hinweise

    Sollte der Antragsteller Kopien aus der Akte wünschen ist eine Gebühr pro Kopie zu zahlen (siehe auch "Gebühren/Kosten"). Hierzu wird eine Rechnung erstellt und der entsprechende Betrag ist zu überweisen. Nach Eingang des Betrages werden die Kopien gefertigt und an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten/gesetztl. Vertreter übersandt.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    Für gewünschte Fotokopien ist eine Gebühr von Euro 0,75 pro Kopie zu zahlen.
    Wegen Geringfügigkeit werden Beträge bis Euro 5,00 nicht in Rechnung gestellt, d.h. bis zu 6 Kopien (6 x Euro 0,75 = Euro 4,50) sind kostenlos. Sobald dieser Betrag überschritten wird, sind alle Kopien zu bezahlen.

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Aktualisiert am 04.08.2025

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