zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte

  • Recht und Verbraucherschutz
  • Gesundheit und Vorsorge

Sie möchten Einsicht in die Schwerbehindertenakte? Hier erfahren Sie mehr darüber.

  • Basisinformationen

    Zur Akteneinsicht ist jeder Antragsteller, gegebenenfalls sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigte Person berechtigt.

    Voraussetzungen

    Sofern eine bevollmächtigte Person eine Einsichtnahme in die Schwerbehindertenakte wünscht, ist eine Vollmacht vorzulegen.

  • Ablauf

    • Die Akteneinsicht kann im Dienstgebäude des Amtes für Versorgung und Integration Bremen stattfinden.
    • Im Rahmen der Digitalisierung ist es mittlerweile auch möglich, von zuhause Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
      • Dafür benötigt das AVIB Ihre E-Mail-Anschrift.
      • Sie bekommen per Mail einen LINK zugesandt und per Post einen Zugangscode.
      • Damit haben Sie dann die Möglichkeit mit Zugriff von zuhause Einblick in Ihre Unterlagen zu nehmen.
    • In Ausnahmefällen kann die Akte auch an andere Behörden etc. versandt werden.
    • Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir, sofern kein laufendes Antragsverfahren anhängig ist, bei Anliegen, die Ihre Schwerbehindertenangelegenheit (z. B. Einsichtnahme in Ihre Schwerbehindertenakte) betreffen, um vorherige Terminabsprache. Andernfalls ist eine nochmalige Vorsprache nicht ausgeschlossen, da noch vorhandene Akten aus organisatorischen Gründen in einem Zentralarchiv ausgelagert sind.

    Weitere Hinweise

    Sollte der Antragsteller Kopien aus der Akte wünschen ist eine Gebühr pro Kopie zu zahlen (siehe auch "Gebühren/Kosten"). Hierzu wird eine Rechnung erstellt und der entsprechende Betrag ist zu überweisen. Nach Eingang des Betrages werden die Kopien gefertigt und an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten/gesetztl. Vertreter übersandt.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei
    Für gewünschte Fotokopien ist eine Gebühr von Euro 0,75 pro Kopie zu zahlen.
    Wegen Geringfügigkeit werden Beträge bis Euro 5,00 nicht in Rechnung gestellt, d.h. bis zu 6 Kopien (6 x Euro 0,75 = Euro 4,50) sind kostenlos. Sobald dieser Betrag überschritten wird, sind alle Kopien zu bezahlen.

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?
Wie bewerten Sie die Seite?*
*Pflichtfeld

Aktualisiert am 18.02.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm