Akteneinsicht in die Schwerbehindertenakte
Sie möchten Einsicht in die Schwerbehindertenakte? Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Basisinformationen
Zur Akteneinsicht ist jeder Antragsteller, gegebenenfalls sein gesetzlicher Vertreter oder eine von ihm oder seinem gesetzlichen Vertreter bevollmächtigte Person berechtigt.
Voraussetzungen
Sofern eine bevollmächtigte Person eine Einsichtnahme in die Schwerbehindertenakte wünscht, ist eine Vollmacht vorzulegen.
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Ablauf
- Die Akteneinsicht kann im Dienstgebäude des Amtes für Versorgung und Inklusion Bremen stattfinden.
- Im Rahmen der Digitalisierung ist es mittlerweile auch möglich, von zuhause Einsicht in die Unterlagen zu nehmen.
- Dafür benötigt das AVIB Ihre E-Mail-Anschrift.
- Sie bekommen per Mail einen LINK zugesandt und per Post einen Zugangscode.
- Damit haben Sie dann die Möglichkeit mit Zugriff von zuhause Einblick in Ihre Unterlagen zu nehmen.
- In Ausnahmefällen kann die Akte auch an andere Behörden etc. versandt werden.
- Um Unannehmlichkeiten zu vermeiden, bitten wir, sofern kein laufendes Antragsverfahren anhängig ist, bei Anliegen, die Ihre Schwerbehindertenangelegenheit (z. B. Einsichtnahme in Ihre Schwerbehindertenakte) betreffen, um vorherige Terminabsprache. Andernfalls ist eine nochmalige Vorsprache nicht ausgeschlossen, da noch vorhandene Akten aus organisatorischen Gründen in einem Zentralarchiv ausgelagert sind.
Weitere Hinweise
- Sollte der Antragsteller Kopien aus der Akte wünschen ist eine Gebühr pro Kopie zu zahlen (siehe auch "Gebühren/Kosten"). Hierzu wird eine Rechnung erstellt und der entsprechende Betrag ist zu überweisen. Nach Eingang des Betrages werden die Kopien gefertigt und an den Antragsteller bzw. dessen Bevollmächtigten/gesetztl. Vertreter übersandt.
- Es besteht die Möglichkeit Befunde aus der Akte mit dem Handy zu fotografieren.
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
gebührenfrei
Für gewünschte Fotokopien ist eine Gebühr von Euro 0,75 pro Kopie zu zahlen.
Wegen Geringfügigkeit werden Beträge bis Euro 5,00 nicht in Rechnung gestellt, d.h. bis zu 6 Kopien (6 x Euro 0,75 = Euro 4,50) sind kostenlos. Sobald dieser Betrag überschritten wird, sind alle Kopien zu bezahlen.
Aktualisiert am 02.04.2026