Verfahren

Sie können die Nachweise auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

  • schriftlich per Post
  • per Mail
  • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stelle".

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Beachten Sie, dass die Beantragung von Führungszeugnissen etc. mehrere Wochen dauern kann. Rechnen Sie das mit ein.