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Allgemeine Parkerleichterung für Menschen mit Behinderungen beantragen, Merkmale aG oder Bl (Blauer Parkausweis) Mobilität und Fahrzeuge Gesundheit und Vorsorge Ausweise und Dokumente

Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.

  • Basisinformationen

    Schwerbehinderte Menschen mit Behinderungen der Merkmale

    • aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder
    • Bl (blind)

    können Parkausweise beantragen, die dazu berechtigen, auf gesondert gekennzeichneten Stellflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht.

    Folgende Stellflächen gehören dazu:

    • Parkplätze mit Zusatzschild "Rollstuhlfahrersymbol" (sogenannte Behindertenparkplätze),
    • eingeschränktes Halteverbot (bis zu drei Stunden, die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben),
    • Zonenhalteverbot (über die zugelassene Parkdauer hinaus),
    • zeitbegrenzte Parkplätze (über die zugelassene Zeit hinaus),
    • Fußgängerbereiche, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist (während der Ladezeiten),
    • auf Parkplätzen für Bewohner (bis zu drei Stunden),
    • an Stellen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
    • in ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der gekennzeichneten Flächen ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern.

    Voraussetzungen

    • Vorliegen einer Schwerbehinderung (außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl))
  • Ablauf

    • ein Antrag kann
      • per E-Mail,
      • Fax, 
      • postalisch zugesandt werden oder
      • im ASV persönlich gestellt werden.
    • Für eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung muss ein neuer Antrag gestellt werden.
    • Für ein Kind oder eine gesetzlich zu betreuende Person ist der Antrag vom gesetzlichen Vertreter zu stellen.

    Weitere Hinweise

    Der Parkausweis muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht werden. Die Ausnahmegenehmigung ist immer im Original mitzuführen.

    Der Parkausweis ist europaweit gültig.

    Für die genannten Personengruppen, die keine Fahrerlaubnis besitzen, kann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die dann im jeweiligen Fahrzeug ausgelegt wird.

    Ein persönlicher Behindertenparkplatz (Wohnung, Arbeitsstelle) kann gesondert beantragt werden. Im Gegensatz zum Parkausweis besteht kein Rechtsanspruch auf den individuellen Behindertenparkplatz.

    Ein Parkplatz kann individuell für einen bestimmten Menschen mit Schwerbehinderung reserviert werden, wenn

    • Parkplatzmangel besteht,
    • in zumutbarer Nähe ein Abstellplatz nicht verfügbar ist,
    • kein Haltverbot besteht und ein zeitlich begrenztes Parksonderrecht (z.B. für den Arbeitsplatz) nicht ausreicht.
  • Benötigte Unterlagen

    • Schwerbehindertenausweis mit Vorder- und Rückseite
    • Passfoto (außer bei Kindern unter 6 Jahren)
    • Ggf. Amtsvormundschaftsnachweis vom Amtsgericht
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Ausnahmegenehmigung gilt so lange wie der Schwerbehindertenausweis, höchstens jedoch 5 Jahre.
    Die Ausnahmegenehmigung kann nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungsdauer für Ausnahmegenehmigungen sowie für Anträge zum Bewohnerparken derzeit zwei bis drei Wochen beträgt.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Was ist zu tun, wenn die Parkberechtigung demnächst abläuft?

    Die Parkberechtigung kann verlängert werden, solange der Schwerbehindertenausweis gültig ist, höchstens jedoch für 5 Jahre. Dazu reicht ein formloser Antrag, mit einer Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) und ein Passfoto.

  • Was kann ich tun, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zum Fotografen gehen kann?

    Falls ihr Schwerbehindertenausweis den Hinweis „auch ohne Foto gültig“ trägt, akzeptieren wir dieses auch.

  • Kann ich auch eine andere Person beauftragen, die Parkerleichterung zu beantragen?

    Ja, geben Sie dann bitte der betreffenden Person eine Vollmacht mit.

  • Was tun, wenn ich die Parkerleichterung verloren habe oder sie mir gestohlen worden ist?

    Nachdem Sie bei uns eine Verlustanzeige aufgegeben haben, bekommen Sie anstandslos Ersatz. Ferner benötigen wir dann ein neues Passbild. Es entstehen dadurch keine Gebühren.

  • Der Antrag kann online oder per Fax gestellt werden - muss das Passfoto per Post nachgesendet werden oder kann man es per Mailanhang versenden?

    Das Passfoto muss immer im Original eingereicht werden.

Aktualisiert am 04.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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