Ausnahmegenehmigung für das Parken als ambulanter Pflegedienst, Hebamme oder Physiotherapeut:in beantragen
Wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst betreiben oder als Hebamme/Entbindungspfleger oder Physiotherapeut:in tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Hiermit dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.