Ausnahmegenehmigung für die Befreiung der Gurt- und Helmpflicht beantragen
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Gurt- und Helmpflicht befreien lassen.
Lebenslage(n):
Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Gurt- und Helmpflicht befreien lassen.
Wenn Sie Schwerbehindert sind und Ihr blauer oder oranger Parkausweis abgelaufen ist, können Sie diesen verlängern lassen.
Um schwerbehinderten Menschen das Parken auf gesonderte gekennzeichnete Stellen zu erleichtern, kann eine Parkerleichterung beantragt werden.
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Aktualisiert am 12.01.2026