Verfahren

Interessierte Bewerber:innen nehmen Kontakt mit der PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH auf. Dort können sie sich informieren. 

Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen. 

Für die Eignungsprüfung müssen sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. 

Zudem müssen sie eine Bewerbung einreichen. Dies können sie auch über den Onlinedienst „Pflegekinderwesen Digital“ mit dem Formular „Bewerbung Pflegeperson“. 

Es besteht auch die Möglichkeit, über den Onlinedienst zunächst Kontakt zur PiB – Pflegekinder in Bremen gemeinnützigen GmbH aufzunehmen.

Die Eignung als Pflegeperson nach §§ 27, 33 SGB VIII oder die Erlangung der Erlaubnis nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. So führt lediglich die Einreichung des Bewerbungsformulars nicht zu einer Eignung als Pflegeperson.

Rechtsgrundlagen