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Als Prüfer:in für Sachkundeprüfung für Hunde anerkennen lassen

Wenn Sie die Sachkundeprüfung für Hundehalter:innen durchführen und abnehmen wollen, müssen Sie dafür anerkannt worden sein. Diese Anerkennung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

  • Basisinformationen

    In Bremen müssen Hundehalter:innen nachweisen können, dass sie einen Hund sicher und verantwortungsvoll halten können. Dafür müssen sie eine theoretische und eine praktische Sachkundeprüfung erfolgreich ablegen.

    Wenn Sie diese Sachkundeprüfungen als Prüfer:in durchführen und abnehmen möchten, benötigen Sie vorher eine Anerkennung durch die zuständige Stelle.

    Für die Anerkennung müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

    Voraussetzungen

    • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten
    • Eine Anerkennung von Stellen (zum Beispiel Vereine oder Hundeschulen) setzt voraus, dass in der Stelle eine anerkannte Person zur Abnahme der Sachkundeprüfung tätig ist
      • nur diese anerkannte Person darf die Sachkundeprüfung abnehmen
  • Ablauf

    • Ihren Antrag zur Anerkennung als Prüfer:in können Sie schriftlich per Post oder per E-Mail einreichen. 
    • Fügen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen bei. 
    • Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erteilt die zuständige Stelle die amtliche Anerkennung. 

    Weitere Hinweise

    • Über die anerkannten Personen und Stellen führt die zuständige Stelle eine interne Liste. Mit der Anerkennung wird eine individuelle Prüfernummer vergeben. Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit die betroffene Person oder Stelle schriftlich eingewilligt hat. 
      • Die Einverständniserklärung finden Sie unter "Formulare"
    • Personen und Stellen, die eine entsprechende Anerkennung nach gleichwertigen Anforderungen bestimmter anderer Staaten oder nach dem Landesrecht anderer Bundesländer erhalten haben, gelten in der Freien Hansestadt Bremen als anerkannt. Diese Personen und Stellen benötigen für die Durchführung von Sachkundeprüfungen in Bremen keine gesonderte Anerkennung durch die zuständige Stelle. Sie müssen aber ihre anderweitig erlangte Anerkennung vorlegen und erhalten dann eine Prüfernummer. 
  • Benötigte Unterlagen

    • Antragsformular
    • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch die Vorlage des Originals oder einer beglaubigten Kopie
      • eines Zertifikats der Tierärztekammer Niedersachsen,
      • eines Zertifikats der Tierärztekammer Schleswig-Holstein, 
      • eines Zertifikats als Leistungsrichter:in des Verbands für das Deutsche Hundewesen e.V. (VDH), 
      • eines Zertifikats als Leistungsrichter:in des Deutschen Hundesportverbands e.V. (DHV), 
      • eines Zertifikats als Hundeerzieher:in und Verhaltensberater:in der Industrie- und Handelskammer/Berufsverband der Hundeerzieher:innen und Verhaltensberater:innen e.V. (IHK/BHV), 
      • einer Lizenz als Prüfer:in zum BHV-Hundeführerschein, 
      • einer Lizenz als Prüfer:in zum VDH-Hundeführerschein, 
      • einer tierärztlichen Approbation mit der Berechtigung zur Abnahme des Dog-Owners Qualification-Tests 2.0 (D.O.Q.-Test 2.0), 
      • einer tierärztlichen Approbation mit der Zusatzbezeichnung Verhaltenstherapie, 
      • einer tierärztlichen Approbation und Fachweiterbildung als Fachtierarzt:Fachtierärztin für Tierverhalten, 
      • einer tierärztlichen Approbation und Fachweiterbildung als Fachtierarzt:Fachtierärztin für Tierschutzkunde.
        • Die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten können auch durch die Vorlage anderer geeigneter Qualifikationen nachgewiesen werden.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    31,44 EUR Erteilung einer Prüfnummer von bereits anerkannten Prüfer:innen
    79,50 EUR bis 1.400,00 EUR vollständige Prüfung für die Erstanerkennung

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Anerkennung als Prüfer:in muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgt sein.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    4 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.07.2026

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