Ausfuhr (Export) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen
Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus der EU in ein Drittland exportieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z.B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen…