Wahllokal
Briefwahl
Umzug
Sollte ein Umzug mit zeitlicher Nähe (6 Wochen oder weniger) zur Wahl stattfinden, kann dies Auswirkungen auf die Wahlberechtigung haben. Es gilt grundsätzlich der Tag der Anmeldung bei der Meldebehörde, nicht der Tag des tatsächlichen Einzuges! Melden Sie sich in einem solchen Fall bitte zeitnah beim Wahlamt, um Ihre Möglichkeit zu wählen zu besprechen.
Auslandsdeutsche
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wenn Auslandsdeutsche an einer Bundestagswahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu Bundestagswahlen auf der Webseite der Bundeswahlleiterin
Deutsche im Ausland
Aktualisiert am 25.07.2025